Der Conterganskandal und seine Folgen für viele Menschen dürfen nicht in Vergessenheit geraten.
Im Oktober 1957 kam das Schlaf- und Beruhigungsmittel „Contergan" auf den Markt. Zwischen 1959 und 1962 wurden weltweit etwa 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Schädigungen geboren. Allein in Deutschland waren es rund 5 000. Viele von ihnen überlebten die ersten Lebensjahre nicht. Das Medikament wurde im November 1961 vom Markt genommen. Der Schaden war nicht rückgängig zu machen.
Der Conterganskandal ist eines der folgenreichsten Arzneimittelversagen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er zeigt, was passiert, wenn Sicherheit dem wirtschaftlichen Interesse nachgeordnet wird. Wenn Kontrolle versagt. Wenn Menschen die Folgen tragen, ohne dass jemand früh genug hinsieht.
Diese Geschichte gehört zum kollektiven Gedächtnis der Bundesrepublik. Sie hat Konsequenzen nach sich gezogen, die bis heute nachwirken.
Anerkennung, die mehr bedeutet als Unterstützung
Menschen mit Conterganschädigung tragen die Folgen eines Fehlers, den andere gemacht haben. Sie haben ihr Leben mit körperlichen Einschränkungen gestaltet, die von Anfang an da waren. Sie haben Wege gefunden, den Alltag zu bewältigen, Familien gegründet, gearbeitet, sich eingesetzt, für sich und für andere.
Das verdient Respekt.
Die Conterganstiftung hat den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Conterganschädigung zu unterstützen: unter anderem durch eine individuelle Beratung, durch finanzielle Leistungen wie etwa der Conterganrente oder durch die Förderung medizinischer Kompetenzzentren. Dieser Auftrag ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Verantwortung, die der Bund dauerhaft übernommen hat.
Wir denken an alle, die nicht mehr bei uns sind
Der Vorstand und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle der Conterganstiftung sind den Opfern und Menschen mit Conterganschädigung tief verbunden. An dieser Stelle gedenken wir denen, die schon verstorben sind.
Stellvertretend für die früh verstorbenen Kinder und Menschen mit Conterganschädigung steht heute eine Gedenkkerze in der Kölner Geschäftsstelle. Sie brennt dort als Zeichen der Verbundenheit, der Verpflichtung und der Hoffnung.
Wir denken auch an die Familien. An Eltern, die damals keine Erklärung hatten und keine verlässliche Unterstützung. An Geschwister, Partnerinnen und Partner, Kinder. An alle, die nah dabei waren und deren Leben sich mit verändert hat.
Ihr Schmerz, ihre Stärke, ihre Geschichte gehören zu dem, was dieser Skandal angerichtet hat. Sie gehören zu dem, was wir in Erinnerung halten.
Ihre Trauer, Ihre Traurigkeit, Ihre Leiden, Ihre Schmerzen, Ihre Verletzungen kann die Conterganstiftung nicht aufheben. Die Kerze soll auch Ausdruck dafür sein, dass die Bundesrepublik Deutschland sich Ihnen gegenüber in der Verantwortung sieht. Das war bei der Stiftungsgründung der Fall, und das gilt bis heute. Dass es zwischendurch große Versäumnisse gab und auch heute noch geben mag, beklagen wir mit Ihnen.
Dieter Hackler, Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung, anlässlich des „Festes der Begegnung" zum 50-jährigen Bestehen der Conterganstiftung, 2022.
Erinnerung als Aufgabe
Teil des Auftrags der Conterganstiftung ist es, dafür zu sorgen, dass der Conterganskandal im öffentlichen Bewusstsein bleibt. Das geschieht durch Aufklärung, durch die Förderung der Erinnerungskultur und durch die Sichtbarmachung der Lebensrealität von Menschen mit Conterganschädigung.
2025 wurde der Conterganskandal in die neue Dauerausstellung „Du bist Teil der Geschichte. Deutschland seit 1945" im Haus der Geschichte in Bonn aufgenommen. Eine originale Armprothese von Vorstandsmitglied Margit Hudelmaier (+7. Mai 2026) ist dort dauerhaft zu sehen. Damit wird das Leben von Menschen mit Conterganschädigung sichtbar als Teil der deutschen Geschichte dokumentiert.
Wir verstehen Gedenken als eine fortlaufende Aufgabe. Damals, heute und in Zukunft.
Erklärung des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2022 auf Antrag von Herrn Christian Stürmer, Betroffenenvertreter im Stiftungsrat, beschlossen, mit der folgenden Erklärung der verstorbenen Betroffenen zu gedenken:
Der Stiftungsrat gedenkt der tausenden toten contergangeschädigten Menschen. Er bedauert das vielzählige Leid, welches Conterganbetroffenen widerfahren ist. Nachdem mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Stiftung alle Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, deren Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht wurden, erhielten die Conterganbetroffenen Höchstrenten von 450 DM pro Monat. Diese wuchsen bis zum Jahr 2008 auf maximal 545 Euro an. In demselben Jahr wurden die Renten verdoppelt und im Jahr 2013 wurden die Renten in der Spitze versechsfacht. Dadurch war es den Betroffenen möglich ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Da waren die Geschädigten schon jeweils über 50 Jahre alt. Mit tiefem Respekt blickt der Stiftungsrat auf die Leistung der Geschädigten zurück, wie sie ihr Leben gemeistert haben.
Der Stiftungsrat der Conterganstiftung