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Barrierefrei reisen: Was bei Anreise, Unterkunft und Absicherung wichtig ist

Person im Rollstuhl am Strand hebt die Arme und hält bunte Luftballons bei Sonnenuntergang
adobe/ikostudio

Sommerzeit ist Reisezeit – auch für Menschen mit Conterganschädigung. Für sie ist der Planungsaufwand meist höher als für andere Menschen. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie beim barrierefreien Reisen achten sollten und was bei Anreise, Unterkunft und Absicherung im Ausland zu beachten ist. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen zur eigenen Situation hilft das Beratungsteam der Conterganstiftung weiter.

Was bedeutet barrierefreies Reisen?

Barrierefreies Reisen bedeutet, dass Anreise, Unterkunft und Aktivitäten so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderung sie ohne fremde Hilfe oder mit der passenden Unterstützung nutzen können. In Deutschland gibt es dafür die Online-Plattform „Reisen für Alle“ als bundesweites Kennzeichnungssystem für barrierefreien Tourismus.

Träger der Plattform ist die Bayern Tourist GmbH im Auftrag der Bundesregierung. Es ist keine kommerzielle Buchungsplattform. Betriebe lassen sich dort zertifizieren. Der Hauptzweck ist eine staatlich initiierte, neutrale Informationsdatenbank.

„Reisen für Alle“ prüft Hotels, Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungsorte nach festen Kriterien und macht die Ergebnisse in einer Datenbank zugänglich, sortiert nach Region und Kategorie. So lässt sich vor der Buchung erkennen, ob ein Angebot zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Die richtige Unterkunft wählen

Auf Kennzeichnung achten

Die Datenbank von „Reisen für Alle“ zeigt, welche Unterkünfte nach einheitlichen Kriterien geprüft sind. Das ersetzt nicht den eigenen Blick auf die Details, gibt aber eine verlässliche erste Orientierung.

Vor der Buchung nachfragen

Eine telefonische Rückfrage bei der Unterkunft schafft Klarheit, die eine Webseite oft nicht liefert. Folgende Fragen helfen bei der Auswahl: 

  • Wie breit sind die Türen im Zimmer und im Bad?
  • Gibt es eine bodengleiche Dusche und Haltegriffe? 
  • Lässt sich ein Pflegebett stellen? 
  • Gibt es eine Notrufmöglichkeit im Zimmer? 
  • Wie weit ist der Weg vom Zimmer zum Aufzug oder zum Ausgang? 

Scheuen Sie sich nicht, so lange nachzufragen, bis alle Ihre Fragen beantwortet sind und Sie sich sicher fühlen. Die zertifizierten Unterkünfte helfen Ihnen gerne weiter.

Anreise mit der Bahn

Mobilitätsservice-Zentrale

Die Deutsche Bahn unterstützt Reisende mit Mobilitätseinschränkung über die Mobilitätsservice-Zentrale. Dort wird der Unterstützungsbedarf für die gesamte Reise angemeldet, von der Hilfe beim Ein- und Ausstieg bis zur Begleitung am Bahnhof. Die Anmeldung erfolgt online über ein barrierefreies Formular oder telefonisch.

Fristen einhalten

Die Anmeldung sollte spätestens bis 20 Uhr am Vortag der Reise erfolgen. Bei kurzfristigem Bedarf hilft die Mobilitätsservice-Zentrale auch dann weiter. Eine frühere Anmeldung erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass alle gewünschten Hilfen rechtzeitig organisiert werden.

Vorteile mit Schwerbehindertenausweis

Mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis gelten bei der Bahn tarifliche Nachteilsausgleiche. Die Buchung lässt sich bequem online über www.bahn.de oder die App DB Navigator vornehmen.

Anreise mit dem Flugzeug

Rechte nach EU-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 regelt die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Sie verpflichtet Fluggesellschaften und Flughäfen, kostenlose Unterstützung anzubieten, und verbietet, die Buchung allein wegen einer Behinderung abzulehnen.

Anmeldefrist von 48 Stunden

Der Unterstützungsbedarf muss spätestens 48 Stunden vor dem Abflug bei der Airline oder dem Reiseveranstalter angemeldet werden. Bei der Anmeldung wird der genaue Bedarf erfasst, zum Beispiel mit den international gebräuchlichen Codes: 

  • WCHR für Personen, die kurze Strecken gehen können, 
  • WCHS für Personen, die keine Treppen steigen können, 
  • WCHC für Personen, die durchgehend auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Hilfsmittel und medizinische Geräte

Pro Person dürfen bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos mitgenommen werden, dazu zählen auch elektrische Rollstühle. Medizinische Geräte wie Sauerstoffkonzentratoren oder CPAP-Geräte müssen vorab angemeldet werden. Dafür braucht es in der Regel eine ärztliche Bescheinigung und ein Datenblatt des Herstellers. Bei einem Elektrorollstuhl fragt die Airline nach Marke, Modell und der Akkuleistung in Wattstunden.

Assistenzhunde

Anerkannte Assistenzhunde dürfen kostenlos am Sitzplatz mitreisen. Auch hier gilt: Die Mitnahme sollte vor dem Flug angemeldet werden.

Anreise mit dem Auto

Blauer EU-Parkausweis

Der blaue Parkausweis mit Lichtbild ist EU-weit anerkannt, außerdem in der Schweiz und in Norwegen. Nur mit ihm ist das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol erlaubt. Der orangene Parkausweis gilt ausschließlich in Deutschland. Er sollte daher bei Auslandsfahrten nicht die einzige Grundlage der Planung sein.

  • Merkblatt und Anlagen Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen

Ausweis gut sichtbar anbringen

Der Parkausweis muss im Fahrzeug von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Er ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen. Das bedeutet: Er gilt, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder im Auto mitfährt, unabhängig davon, welches Fahrzeug genutzt wird.

Mit dem umgebauten Auto unterwegs

Für Menschen mit Conterganschädigung, die ein technisch umgebautes Fahrzeug nutzen, etwa mit Lenkraddrehknopf, Handbedienung für Gas und Bremse oder Sitzlift, gilt im Ausland grundsätzlich das gleiche Zulassungsrecht wie in Deutschland. 

Die Umbauten müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Es lohnt sich, vor der Reise zu prüfen, ob die eigene Kraftfahrzeugversicherung auch im Zielland greift und ob sie Schäden an den Umbauten abdeckt.

Pannenhilfe im Ausland

Bei einem technischen Umbau kann eine reguläre Pannenhilfe vor Ort an ihre Grenzen kommen, weil Ersatzteile für die Sonderausstattung nicht überall verfügbar sind. Es empfiehlt sich, vor der Reise die Kontaktdaten des Umrüstbetriebs mitzunehmen und zu prüfen, ob der eigene Schutzbrief auch Standortverlegung oder Rücktransport des Fahrzeugs bei einem größeren Defekt abdeckt.

Europaweiter Behindertenausweis geplant

Die EU hat 2024 zwei Richtlinien für einen Europäischen Behindertenausweis und einen einheitlichen Europäischen Parkausweis beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben dafür mehrjährige Übergangsfristen. Bis zur vollständigen Umsetzung bleibt der bisherige blaue Parkausweis die verlässliche Grundlage für Auslandsfahrten.

Krankenversicherung im Ausland

Europäische Krankenversicherungskarte

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat automatisch Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte. Mit ihr erhalten Reisende in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine medizinisch notwendige Behandlung, so wie eine Person, die im jeweiligen Land versichert ist. Die EHIC deckt ausschließlich Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems ab, nicht private Praxen oder Kliniken.

Länder ohne Sozialversicherungsabkommen

Außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt die EHIC nicht. Für einige Länder, etwa Bosnien und Herzegowina, Tunesien und die Türkei, lässt sich vor Reisebeginn ein Auslandskrankenschein bei der Krankenkasse beantragen. In allen anderen Ländern, etwa den USA oder Ländern in Asien, besteht über die gesetzliche Krankenversicherung kein Leistungsanspruch.

Zusätzliche Absicherung

Was eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich abdeckt

Eine Auslandskrankenversicherung schließt Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Dazu gehört vor allem der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Dieser ist in keinem Fall durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, auch nicht innerhalb der EU. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt außerdem häufig die Behandlung in privaten Kliniken und Praxen, die mit der EHIC nicht möglich ist.

Jahresschutz oder Einzelreiseschutz

Wer mehrmals im Jahr verreist, kann zwischen einem Jahresschutz und einer Versicherung für eine einzelne Reise wählen. Welche Variante passt, hängt von der Reisehäufigkeit und der Reisedauer ab. Beim Vergleich verschiedener Angebote lohnt sich ein Blick auf den Leistungsumfang bei Vorerkrankungen, da hier die Bedingungen stark variieren.

Assistenz und Pflege im Ausland

Pflegeversicherung im EU-Ausland

Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden. Pflegesachleistungen sind dagegen grundsätzlich für die Versorgung in Deutschland vorgesehen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es hierzu Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Grenzen bei Drittstaaten

Außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz bestehen in der Regel keine Ansprüche auf Pflegesachleistungen. Wer auf Assistenz im Ausland angewiesen ist, sollte sich vor der Reise direkt bei der Pflegekasse erkundigen.

Last-Minute-Infos: kurz vor der Abreise

Dokumente noch einmal prüfen

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie alle Dokumente dabei haben, die für Sie wichtig sind. Dazu gehören:

  • Schwerbehindertenausweis, Europäische Krankenversicherungskarte und Unterlagen zur Auslandskrankenversicherung.
  • Rezepte sollten den Wirkstoffnamen statt des Markennamens enthalten, damit sie im Ausland erkannt werden. 
  • Wer Betäubungsmittel mitführt, braucht für Reisen innerhalb der Schengen Staaten eine ärztliche Bescheinigung.

Medikamente einpacken

Ein ausreichender Vorrat plus eine Reserve für mögliche Verzögerungen gehört in jedes Reisegepäck. Medikamente sollten im Handgepäck transportiert werden, nicht im aufgegebenen Gepäck. Die Originalverpackung mit Beipackzettel sollte erhalten bleiben.

Hilfsmittel vorbereiten

Ladegeräte und Ersatzakkus für einen Elektrorollstuhl oder andere elektronische Hilfsmittel gehören ins Gepäck. Maße, Gewicht und Akkuleistung des Rollstuhls in Wattstunden sollten griffbereit sein, falls die Fluggesellschaft danach fragt. Die Kontaktdaten eines Reparaturservices am Zielort sind hilfreich, falls am Hilfsmittel etwas repariert werden muss.

Bei einem umgebauten Auto

Die Kontaktdaten des Umrüstbetriebs und die Unterlagen zu den Fahrzeugumbauten gehören ebenfalls ins Gepäck. Der EU-Parkausweis sollte griffbereit im Fahrzeug liegen.

Notfallkontakte griffbereit halten

Dazu gehören die Notfallnummer der Auslandskrankenversicherung und der Kontakt zum behandelnden Kompetenzzentrum oder Hausarzt sowie – je nach Reiseziel – die Nummer der deutschen Botschaft oder des Konsulats am Zielort.  Der Notfallausweis der Conterganstiftung sollte ebenfalls mit ins Gepäck.

Beim Packen zusätzlich beachten

Wetterangepasste Kleidung schützt vor Belastungen durch Hitze oder Kälte. Für medizinische Geräte empfiehlt sich ein ärztliches Attest für die Sicherheitskontrolle am Flughafen. Kopien wichtiger Dokumente, getrennt vom Original aufbewahrt, zum Beispiel digital auf dem Smartphone, erleichtern den Umgang mit einem Verlust.

Checkliste vor der Reise

  • Unterkunft auf Kennzeichnung und individuelle Anforderungen geprüft
  • Anmeldung des Unterstützungsbedarfs bei Bahn oder Fluggesellschaft, rechtzeitig vor der Reise
  • Bei umgebautem Fahrzeug: Versicherungsschutz im Zielland und Pannenhilfe für die Sonderausstattung geprüft
  • Europäische Krankenversicherungskarte griffbereit
  • Bedarf an zusätzlicher Auslandskrankenversicherung geklärt
  • Bei Pflegebedarf im Ausland: Rücksprache mit der Pflegekasse gehalten
  • Ausreichender Medikamentenvorrat im Handgepäck
  • Ladegeräte, Ersatzakkus und Servicekontakte für Hilfsmittel eingepackt
  • Notfallkontakte und Notfallausweis mitgenommen

Die jährliche pauschale Leistung der Conterganstiftung für spezifische Bedarfe steht Menschen mit Conterganschädigung ohne gesonderten Antrag zur Verfügung. Sie kann auch für Reisekosten oder zusätzliche Assistenz eingesetzt werden.

Kontakt für Fragen

Sollten Sie zum Thema Barrierefreies Reisen fragen haben, melden Sie sich bei uns. Wir sind gerne für Sie da.

Beratungsteam
Geschäftsstelle des Vorstandes der Conterganstiftung
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail: beratung@contergan.bund.de

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