Medizinisches Cannabis bei chronischen Schmerzen: Möglichkeiten und Grenzen für Menschen mit Conterganschädigung
Schmerz hat im Leben vieler Menschen mit Conterganschädigung einen festen Platz. Eine Untersuchung an 202 Betroffenen aus Nordrhein-Westfalen zeigt: Chronische Schmerzen treten häufig auf und können als eigenständige Folgeschädigung verstanden werden.1
Bei 44,3 Prozent der Teilnehmenden fanden die Forschenden Hinweise auf eine neuropathische Schmerzkomponente. Das sind Schmerzen, die durch eine Schädigung von Nerven entstehen. Sie sprechen auf klassische Schmerzmittel oft nur unzureichend an. Manche Betroffene fragen sich deshalb, ob medizinisches Cannabis eine Behandlungsoption für sie ist.
Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen: Was ist medizinisches Cannabis? Was sagt die Forschung? Welche Voraussetzungen gelten für eine Verordnung? Der Beitrag informiert allgemein. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und spricht keine Empfehlung aus. Ob eine Behandlung in Frage kommt, klären Patientin oder Patient gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Warum Schmerzen bei Conterganschädigungen besonders sind
Verkürzte Gliedmaßen, Fehlstellungen und jahrzehntelange Über- und Fehlbelastung von Gelenken, Muskeln und Wirbelsäule führen bei vielen Menschen mit Conterganschädigung zu anhaltenden Schmerzen. Mit dem Älterwerden nehmen diese Beschwerden oft zu. Operationen oder intensive Physiotherapie kommen wegen der besonderen Schädigungsmuster nicht immer in Frage. Auch gängige Schmerzmittel stoßen an Grenzen: Sie wirken bei nervenbedingten Schmerzen schwächer oder verursachen bei Dauereinnahme Nebenwirkungen an Magen, Nieren und Leber.
Die Schmerzmedizin kennt verschiedene Wege, um darauf zu reagieren. Dazu zählen multimodale Schmerztherapien, also die Kombination aus medikamentöser Behandlung, Bewegungstherapie und psychologischer Begleitung. Medizinisches Cannabis ist eine weitere Option, die Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen prüfen.
Unsere Untersuchungen konnten zeigen, dass Schmerzen bei Menschen mit Conterganschädigung eher die Regel als eine Randerscheinung sind.
PD Dr. Alexander Niecke, Mitglied in der Expert:innenkommission der Conterganstiftung
Was ist medizinisches Cannabis?
Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Es enthält die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Diese Wirkstoffe greifen in das körpereigene System ein, das unter anderem Schmerzempfinden, Muskelspannung und Appetit reguliert.
Ärztinnen und Ärzte verordnen medizinisches Cannabis in verschiedenen Formen: als Fertigarzneimittel, als Rezeptur mit dem Wirkstoff Dronabinol, als Extrakt oder als getrocknete Blüten. Fertig- und Rezepturarzneimittel haben Vorrang, weil ihre Dosierung genauer steuerbar ist.
Seit dem 1. April 2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Medizinisches Cannabis ist seitdem kein Betäubungsmittel mehr. Die Ärztin oder der Arzt stellt ein normales Rezept aus.
Was sagt die Forschung zu Cannabis bei chronischen Schmerzen?
Die Studienlage zu Cannabis ist gemischt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zwischen 2017 und 2022 rund 21 000 Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln ausgewertet.2 Mehr als 75 Prozent dieser Behandlungen erfolgten wegen chronischer Schmerzen.
Viele behandelnde Ärztinnen und Ärzte berichteten über positive Effekte bei ihren Patientinnen und Patienten. Ein Wirksamkeitsnachweis im Sinne einer klinischen Studie ist das jedoch nicht. Die häufigsten dokumentierten Nebenwirkungen waren Müdigkeit und Schwindel.
Die Bundesärztekammer weist zudem darauf hin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten keine wissenschaftliche Evidenz gibt. Festhalten lässt sich: Medizinisches Cannabis lindert bei manchen Menschen chronische Schmerzen, bei anderen nicht. Eine Wirkung lässt sich im Einzelfall weder versprechen noch ausschließen.
Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten unter drei Voraussetzungen:
- Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor. Das ist eine Erkrankung, die lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität dauerhaft und erheblich beeinträchtigt.
- Eine anerkannte Standardbehandlung steht nicht zur Verfügung oder kommt im Einzelfall nach ärztlicher Einschätzung nicht in Frage.
- Es besteht Aussicht auf eine spürbare Linderung der Beschwerden.
Lange musste die Krankenkasse jede erste Verordnung vorab genehmigen. Dieser sogenannte Genehmigungsvorbehalt ist seit dem 17. Oktober 2024 für viele Arztgruppen entfallen. Dazu zählen unter anderem Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesiologie, Neurologie sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie. Diese Arztgruppen verordnen medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse.
Verordnet eine Ärztin oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung, prüft die Krankenkasse den Antrag vorab. Sie entscheidet innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
Chronische Schmerzen bei Conterganbetroffenen sollten als eigenständige Schmerzkrankheit verstanden werden und niedrigschwellig eine fachgerechte schmerzmedizinische Behandlung erhalten.
PD Dr. Alexander Niecke, Leiter der Studie: Chronische Schmerzen bei Menschen mit Thalidomid Embryopathie, Niecke et al. 2021 (Psychother Psychosom Med Psychol)
Medizinisches Cannabis auf Rezept: So läuft die Verordnung ab
Erste Anlaufstelle ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Grundlage des Gesprächs sind die Schmerzen, die bisherigen Behandlungen und deren Ergebnisse.
Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese), die Sichtung der bisherigen Therapien und die Abwägung von Nutzen und Risiken.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und fällt die ärztliche Entscheidung für eine Behandlung, stellt die Ärztin oder der Arzt das Rezept aus. Je nach Fachrichtung holt sie oder er vorher die Genehmigung der Krankenkasse ein. Das ist wichtig, um sicherzugehen, dass die Kosten übernommen werden.
Die Therapie beginnt mit einer niedrigen Dosis und wird langsam gesteigert. Regelmäßige Kontrolltermine gehören dazu. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert Wirkung und Nebenwirkungen und passt die Behandlung an oder beendet sie.
Was bei der Cannabistherapie zu beachten ist
Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel mit Nutzen und Risiken. Vier Punkte gehören vor und während einer Behandlung in das ärztliche Gespräch.
Nebenwirkungen und Sturzrisiko
Medizinisches Cannabis hat Nebenwirkungen. Am häufigsten treten Müdigkeit und Schwindel auf. Beides erhöht das Sturzrisiko. Für Menschen mit Conterganschädigung, die Stürze schlechter abfangen können, wiegt dieses Risiko besonders schwer. Es gehört deshalb in das ärztliche Beratungsgespräch.
Wechselwirkungen
Cannabis verändert die Wirkung anderer Medikamente. Besonders relevant sind Blutverdünner (erhöhte Blutungsgefahr), Schlaf- und Beruhigungsmittel (verstärkte Müdigkeit, dadurch höheres Sturzrisiko) und Opioide. Eine vollständige Medikamentenliste ist Grundlage jeder ärztlichen Prüfung.
Autofahren und Cannabis
Zu beachten ist außerdem die Fahreignung. Wer medizinisches Cannabis nach ärztlicher Anweisung einnimmt und fahrtüchtig ist, darf grundsätzlich Auto fahren. Zu Beginn der Therapie und bei Dosisänderungen ist die Fahrtüchtigkeit jedoch oft eingeschränkt. Diese Frage gehört in das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Ein mitgeführter Nachweis über die Verordnung erleichtert Kontrollen.
Vorsicht bei Onlineportalen
Vorsicht gilt bei reinen Onlineportalen, die Rezepte ohne persönlichen Arztkontakt ausstellen. Diese Angebote laufen meist über Privatrezepte. Die Kosten tragen die Patientinnen und Patienten dann selbst, und eine sorgfältige ärztliche Begleitung ist nicht gesichert.
Geplante Gesetzesänderung: Das Verfahren läuft
Die Bundesregierung will das Medizinal-Cannabisgesetz ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die erste Verordnung von medizinischem Cannabis einen persönlichen Kontakt zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient voraussetzt.
Eine reine Videosprechstunde reicht dann für die Erstverordnung nicht mehr aus. Bei Folgeverordnungen soll mindestens einmal innerhalb von vier Quartalen ein persönlicher Termin stattfinden.
Zudem soll der Versandhandel mit Cannabisblüten verboten werden. Die Abgabe erfolgt dann ausschließlich in der Apotheke vor Ort, verbunden mit einer persönlichen Beratung. Der Bundestag berät derzeit über den Entwurf.3
Beratung und Unterstützung
Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Umgang mit der Krankenkasse unterstützt der Beratungsbereich der Conterganstiftung.
Medizinische Fragen zur Schmerzbehandlung beantworten die multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren. Dort kennen die Behandelnden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Conterganschädigung. Hier finden Sie eine Übersicht der Kompetenzzentren.
Kontakt für Fragen
50964 Köln
Telefon:
0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail:
beratung@contergan.bund.de
Fragen und Antworten zu Cannabis und Contergan
Muss medizinisches Cannabis geraucht werden?
Nein. Medizinisches Cannabis gibt es als Kapseln, Tropfen, Mundspray, Extrakt oder getrocknete Blüten. Blüten werden mit einem Verdampfer inhaliert, nicht geraucht. Welche Form geeignet ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
Ist CBD aus der Drogerie das Gleiche wie medizinisches Cannabis?
Nein. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind keine Arzneimittel. Ihr Wirkstoffgehalt ist nicht geprüft, eine Wirkung ist nicht belegt und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten. Medizinisches Cannabis unterliegt dagegen der Arzneimittelüberwachung und wird ärztlich verordnet und begleitet.
Macht medizinisches Cannabis abhängig?
Ein Abhängigkeitsrisiko besteht, vor allem bei THC-haltigen Präparaten. Bei ärztlich begleiteter Einnahme in therapeutischer Dosierung gilt das Risiko als geringer als beim Freizeitkonsum. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft das Risiko vor der Verordnung und im Verlauf der Behandlung. Bei einer Suchterkrankung in der Vorgeschichte gehört diese Information in das ärztliche Gespräch.
Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Der Widerspruch sollte eine ärztliche Stellungnahme enthalten, warum die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Fragen zum Widerspruchsverfahren unterstützt der Beratungsbereich der Conterganstiftung.
Übernimmt die Conterganstiftung die Kosten für medizinisches Cannabis?
Nein. Die Kostenübernahme für Arzneimittel ist Aufgabe der Krankenversicherung. Der Beratungsbereich der Conterganstiftung unterstützt aber bei sozialrechtlichen Fragen, etwa zum Antrag oder zum Widerspruchsverfahren.
Darf ich medizinisches Cannabis mit auf Reisen nehmen?
Innerhalb des Schengen-Raums ist die Mitnahme für den eigenen Bedarf grundsätzlich erlaubt. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung, die vor der Reise von der zuständigen Behörde beglaubigt wird. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gelten die Regeln des Ziellandes. Eine Anfrage bei der jeweiligen Botschaft vor Reiseantritt schafft Klarheit. In einigen Ländern ist die Einfuhr verboten und strafbar.
Ausführliche Informationen zu Cannabis auf Reisen finden Sie hier: BfArM - Reisen mit medizinischem Cannabis
Quellen:
1 Niecke et al. 2021, Psychother Psychosom Med Psychol: Chronische Schmerzen bei Menschen mit Thalidomid-Embryopathie. Eine explorative Analyse zu Prävalenz, schmerzbezogenen Merkmalen und biopsychosozialen Faktoren. Thieme E-Journals
2 BfArM-Abschlussbericht Begleiterhebung 2022, G-BA-Beschluss zum Genehmigungsvorbehalt (in Kraft seit 17. Oktober 2024)
3 BMG-Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025.