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Online-Treffen mit Menschen mit Conterganschädigung aus Brasilien

Blick auf Rio de Janeiro in Brasilien mit Christus-Statue
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Blick auf Rio de Janeiro in Brasilien

Zweimal im Jahr kommen Menschen mit Conterganschädigung aus Brasilien und die Conterganstiftung online zusammen. Diese Treffen sind ein bewusstes Angebot der Stiftung, um ihrem Auftrag – sich um die Belange von Menschen mit Conterganschädigung zu kümmern – noch besser nachgehen zu können.

Am 22. April 2026 fand dieses Treffen erneut statt. Rund 20 Menschen nahmen teil. Sie schalteten sich aus Brasilien zu und brachten eine ganze Reihe konkreter Fragen mit, die ihren Alltag berühren. Im Mittelpunkt standen Fragen zu den Leistungen, die nach Conterganstiftungsgesetz auch den Menschen in Brasilien zustehen.

Dieter Hackler, der Vorstandsvorsitzende der Conterganstiftung, und Mitarbeitende der Geschäftsstelle standen den Teilnehmenden Rede und Antwort. Eine Simultandolmetscherin übersetzte zwischen Portugiesisch und Deutsch. Der Austausch war engagiert. Die Beiträge aus Brasilien waren inhaltlich fundiert, klar formuliert und getragen von dem Wunsch, verstanden zu werden.

Warum diese Treffen stattfinden

Gleich zu Beginn stellte ein Teilnehmer aus Brasilien die grundlegende Frage: Was bringen diese Treffen? Welchen Sinn hat es, zweimal im Jahr online zusammenzukommen?

Dieter Hackler antwortete direkt und persönlich, dass der Stiftung dieser Austausch wichtig sei. Allein das Gespräch mache bereits einen Unterschied. Es schaffe Bewusstsein für die Anliegen und Probleme der Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien. Und es zeige: Die Conterganstiftung hört zu – sowohl im Beratungsteam als auch im Vorstand.

Herr Hackler wies zudem darauf hin, dass alle Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien das Beratungsangebot der Stiftung nutzen können. Sie können anrufen oder eine E-Mail schreiben. Das Beratungsteam der Stiftung antwortet. Auch alle medizinischen Informationen stehen zur Verfügung, darunter die Ergebnisse der Gefäßstudie, einem derzeit laufenden Forschungsprojekt der Stiftung.

Gleiche Kriterien in Deutschland und Brasilien

Mehrere Fragen richteten sich an die Leistungen: Welche Kriterien gelten für die Gewährung von Leistungen in Brasilien? Sind die Leistungen dieselben wie in Deutschland?

Dieter Hackler stellte klar: Die Kriterien sind in beiden Ländern identisch. Grundlage ist in jedem Fall die Conterganrententabelle. Darin ist festgelegt, in welcher Höhe Leistungen gewährt werden. Die Tabelle gilt für alle Menschen mit Conterganschädigung weltweit.

Gleichzeitig erläuterte Herr Hackler die Anrechnungsverpflichtung gemäß Conterganstiftungsgesetz: Leistungen, die im Zusammenhang mit der Einnahme von Thalidomid während der Schwangerschaft stehen und in Brasilien ausgezahlt werden, müssen von den Leistungen aus Deutschland abgezogen werden. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und liegt nicht im Ermessen der Stiftung.

Strukturelle Unterschiede zwischen den Ländern

Einige Fragen zielten auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Brasilien ab. Eine Teilnehmerin fragte, ob die strukturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern bei den Leistungen berücksichtigt werden sollten.

Herr Hackler erklärte, warum das nicht möglich ist. Die sozialstaatlichen Strukturen der beiden Länder seien zu unterschiedlich. Die sich daraus ergebenden Leistungen ließen sich nicht vergleichen und nicht gegeneinander aufrechnen. Die sozialstaatlichen Strukturen eines Landes stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Conterganskandal.

Landkarte von Brasilien
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Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz.

Deutschland übernimmt Verantwortung

Aus Brasilien kam der Vorwurf, dass Menschen mit Conterganschädigung in Deutschland weit mehr Leistungen erhalten würden. Herr Hackler ordnete die Entwicklung historisch ein.

Der deutsche Staat gründete Oktober 1972 die Conterganstiftung. 1997 waren die eingezahlten Leistungen der verantwortlichen Firma Grünenthal in Höhe von jeweils 100 Millionen D-Mark erschöpft, sodass der Bund als Garant vollständig für die Renten und weiteren Leistungen einsprang. Infolgedessen werden alle Leistungen seither aus dem Bundeshaushalt finanziert. Seit 2013 wurden die Leistungen verzwölffacht. Davon profitieren auch Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien. 

Herr Hackler betonte einen zentralen Punkt: Thalidomidhaltige Präparate wurden in Brasilien von einem Lizenznehmer hergestellt und vertrieben, nicht von der Firma Grünenthal selbst. Der Wirkstoff wurde in Brasilien weiterhin verkauft, auch nachdem er in Deutschland verboten worden war. Diese Tatsache sei bis heute eine Quelle tiefer Frustration für viele Menschen in Brasilien. Und dennoch: Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt Verantwortung und stellt Leistungen sicher.

Seit Gründung der Stiftung im Jahr 1972 bis 2013 wurden rund 380 Millionen Euro an Leistungen ausgezahlt. Seit 2013, als die Conterganrente vervielfacht wurde, sind es 1,9 Milliarden Euro. 

Zum 1. Juli 2026 wird die Conterganrente um 4,24 Prozent erhöht.

Die Conterganrente ist sicher

Eine Teilnehmerin schilderte, dass viele Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien in ständiger Angst leben. Sie fürchten, dass ihnen Leistungen aberkannt werden oder frühere Entscheidungen zu ihren Gunsten rückgängig gemacht werden könnten. Eine weitere Teilnehmerin wies auf die vollkommen anderen Lebensumstände in Brasilien hin.

Herr Hackler antwortete klar: Die Conterganrente ist sicher. Auch in Brasilien.
Er verwies auf das Conterganstiftungsgesetz. Es ist der gesetzlich verankerte Rahmen, an den die Stiftung hundertprozentig gebunden ist. Das Gesetz ist dazu da, Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung sicherzustellen. Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien erhalten Conterganrente und Leistungen für spezifische Bedarfe. Diese werden steuer- und abgabenfrei ausgezahlt.

Wenn der brasilianische Staat hier Abzüge vornimmt, dann müsse sich diese Regelung vor Ort ändern. Das liege außerhalb des Einflussbereichs der Conterganstiftung.

Was Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien tun können

Herr Hackler nannte konkrete Schritte, um den eigenen Leistungsanspruch zu sichern.

ICTA-Kongress 2026

Herr Hackler wies abschließend auf den Kongress der Internationalen Contergan Thalidomid Allianz (ICTA) hin. Er findet vom 26. Oktober bis 2. November 2026 in Egmond, Niederlande, statt. Der Kongress bringt Menschen mit Conterganschädigung und Fachleute aus der ganzen Welt zusammen.

Contergan in Brasilien

In Brasilien war nicht der Markenname Contergan verbreitet. Der Wirkstoff Thalidomid wurde dort ab 1958 unter verschiedenen Handelsnamen, darunter Sedalis, vertrieben. Eingesetzt wurde er als Beruhigungs- und Schlafmittel. Nach Bekanntwerden der fruchtschädigenden Wirkung wurden die Zulassungen 1962 aufgehoben. Der Wirkstoff war jedoch erst ab 1965 tatsächlich nicht mehr auf dem Markt.

Ein zentraler Unterschied zu anderen Ländern

In Brasilien verschwand Thalidomid nicht dauerhaft. Ab 1965 wurde es zur Behandlung schwerer Reaktionen bei Hanseníase (Lepra) eingesetzt. Brasilien gehört bis heute zu den Ländern mit den höchsten Hanseníase-Zahlen weltweit. Der Wirkstoff blieb deshalb verfügbar. Zwischen 2005 und 2010 wurden dort knapp 5,9 Millionen Thalidomid-Tabletten ausgegeben. Im selben Zeitraum wurden in Brasilien rund 100 Fälle mit Fehlbildungen dokumentiert, die dem Thalidomid-Syndrom entsprechen.1 Thalidomid ist in Brasilien heute streng reguliert und wird ausschließlich über das staatliche Gesundheitssystem SUS für festgelegte Indikationen abgegeben.

Rechtliche Grundlagen in Brasilien

Mit Gesetz Nr. 7.070 aus dem Jahr 1982 führte Brasilien eine monatliche, lebenslange Sonderrente für Menschen mit Thalidomid-Embryopathie ein. Die Höhe richtet sich nach Art und Grad der Beeinträchtigung. Darüber hinaus haben brasilianische Gerichte in mehreren Verfahren Entschädigungen wegen moralischen Schadens zugesprochen.

Leistungen aus Deutschland

Menschen mit Conterganschädigung in Brasilien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz. 2020 änderte der Bundestag das Gesetz so, dass Aberkennungen von Leistungsansprüchen nur noch in engen Ausnahmefällen möglich sind.

1 Sales Luiz Vianna, F., de Oliveira, M. Z., Sanseverino, M. T. V., Morelo, E. F., de Lyra Rabello Neto, D., Lopez-Camelo, J., Camey, S. A. & Schuler-Faccini, L. (2015). Pharmacoepidemiology and thalidomide embryopathy surveillance in Brazil. Reproductive Toxicology, 53, 63–67.

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