Förderung von Kompetenzzentren: Versorgung gezielt weiterentwickeln
Eine hochwertige medizinische Versorgung für Menschen mit Conterganschädigung braucht spezialisierte Strukturen, Erfahrung und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Um diese Versorgung zu stärken, fördert die Conterganstiftung multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren in Deutschland.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, die besondere Expertise bündeln, Versorgungsstrukturen weiterentwickeln und den Wissenstransfer in die medizinische Praxis unterstützen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Ziele, Rahmenbedingungen und das Verfahren der Förderung.
Gesetzliche Grundlage und Auftrag
Der Aufbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren basiert auf gesetzlichen Vorgaben. Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) im Jahr 2017 wurde der Auftrag formuliert, die medizinische Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung gezielt zu verbessern.
Die Conterganstiftung wurde beauftragt, hierfür geeignete Strukturen zu entwickeln. Sie fördert daher Kompetenzzentren, die sich auf die besonderen Anforderungen dieser Patientengruppe einstellen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinie.
Ziel der Förderung
Die Förderung verfolgt das Ziel, die medizinische Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung nachhaltig zu verbessern.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Aufbau und Weiterentwicklung multidisziplinärer Versorgungsstrukturen
- Bündelung von Fachwissen und Erfahrung
- Entwicklung spezialisierter Behandlungs- und Rehabilitationskonzepte
- Wissenstransfer in die medizinischen Regelversorgung
Die Kompetenzzentren leisten damit einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Verbesserung der Versorgung.
Aktueller Stand der Kompetenzzentren
Mit den derzeit geförderten zehn multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren ist das planerische Ziel aktuell erreicht. Die vorhandenen Zentren decken deutschlandweit die vorgesehenen fachlichen Schwerpunkte und Versorgungskapazitäten ab und werden im Rahmen der Förderung weiter begleitet und entwickelt.
Verfahren bei neuen Fördermöglichkeiten
Wird eine neue Fördermöglichkeit eröffnet, erfolgt zunächst ein Interessenbekundungsverfahren. Einrichtungen können dabei ihr Konzept und ihre Voraussetzungen darstellen.
Auf Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen werden geeignete Einrichtungen ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Erst in diesem zweiten Schritt erfolgt die Einreichung eines vollständigen Förderantrags.
Die konkreten Anforderungen und Unterlagen sind in den entsprechenden Dokumenten beschrieben.