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Einleitung der Förderperiode 2027 bis 2029

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Die in der 118. Stiftungsratssitzung beschlossene, aktualisierte Richtlinie zur Förderung der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Richtlinie fand ein konstruktiver Austausch zwischen Vorstand sowie Geschäftsstelle der Conterganstiftung mit den Betroffenenvertretern des Stiftungsrats und dem Bundesverband statt.

Die multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren können nun erstmalig einen Antrag für einen dreijährigen Förderzeitraum stellen. Zudem partizipieren die Einrichtungen von weiterentwickelten und verbesserten Fördermöglichkeiten: sie können Pauschalen für Veranstaltungen und Ausgaben für Personal bis zur Erfahrungsstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe beantragen. 

Damit die zehn stiftungsseitig geförderten multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren auch in den kommenden Haushaltsjahren gefördert werden, bedarf es eines formellen Antrags jeder Einrichtung.

Um die fristgerechte Einreichung der Förderanträge bis zum 31. Dezember 2026 zu gewährleisten, wurden alle Kompetenzzentren zur erneuten Antragstellung aufgefordert.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.

Kontakt

Beratungsteam
Geschäftsstelle des Vorstandes der Conterganstiftung
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail: beratung@contergan.bund.de