Einleitung der Förderperiode 2027 bis 2029
Die neue Förder-Regel für medizinische Kompetenz-Zentren gilt seit dem 1. Juli 2026.
Der Stiftungsrat hat die Regel in seiner 118. Sitzung beschlossen.
Medizinische Kompetenz-Zentren sind Einrichtungen, in denen viele verschiedene medizinische Fachleute zusammen arbeiten.
Der Vorstand und die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung haben mit den Vertretern der Betroffenen gesprochen.
Auch der Bundes-Verband hat mitgeholfen.
Alle haben gemeinsam über die neue Förder-Regel gesprochen und Ideen eingebracht.
Medizinische Kompetenz-Zentren können jetzt zum ersten Mal einen Antrag für drei Jahre stellen.
Das bedeutet: Die Zentren bekommen Geld für drei Jahre, wenn ihr Antrag genehmigt wird.
Die Zentren können jetzt mehr Unterstützung bekommen.
Sie können Geld für Veranstaltungen beantragen.
Sie können auch Geld für Personal beantragen, also für Mitarbeiter.
Wie viel Geld sie bekommen, hängt von der Erfahrungs-Stufe ab.
Sie können jetzt aber mehr Geld bekommen.
Damit die zehn Zentren weiterhin Geld erhalten, müssen sie einen Antrag stellen.
Jede Einrichtung muss den Antrag selbst machen.
Alle Zentren sollen ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2026 abgeben.
Die Contergan-Stiftung hat die Zentren dazu aufgefordert, ihren Antrag rechtzeitig abzugeben.
Haben Sie Fragen zum Aufbau oder Ausbau von medizinischen Kompetenz-Zentren?
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