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Pflege 2026: Diese Änderungen gelten seit Januar

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Zum 1. Januar 2026 sind mehrere Regelungen der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Die Höhe der Pflegeleistungen bleibt unverändert. Geändert haben sich Fristen, Beratungspflichten und die Förderung digitaler Anwendungen. Die Änderungen betreffen auch Menschen mit Conterganschädigung, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.

Keine Erhöhung der Pflegeleistungen

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag wurden zum Jahreswechsel nicht angehoben. Es gelten die Beträge aus dem Vorjahr. Ein Termin für die nächste Anpassung steht nicht fest.

Verhinderungspflege: kürzere Frist für die Abrechnung

Die Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflegeperson, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Bis Ende 2025 war eine rückwirkende Erstattung für bis zu vier Jahre möglich. Seit 2026 erstatten die Pflegekassen nur noch Leistungen aus dem laufenden und dem vorangegangenen Kalenderjahr. Reichen Sie offene Nachweise deshalb zeitnah ein.

Beratungseinsatz nur noch halbjährlich

Wer Pflegegeld bezieht und keinen ambulanten Pflegedienst beauftragt, muss den Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI nachweisen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 war der Termin bisher vierteljährlich verpflichtend. Seit 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich ein halbjährlicher Termin. Zusätzliche Beratungen bleiben auf Wunsch möglich und kostenfrei.

Digitale Pflegeanwendungen: neue Beträge

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps, deren Kosten die Pflegekasse übernimmt. Die Zulassungsvoraussetzungen wurden vereinfacht. Statt eines Gesamtbetrags von 53 Euro monatlich gelten seit dem 1. Januar 2026 zwei getrennte Beträge: bis zu 40 Euro monatlich für die Nutzung einer DiPA und bis zu 30 Euro monatlich für begleitende Unterstützungsleistungen, etwa die Einrichtung oder Anleitung durch einen Pflegedienst. Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse den pflegerischen Nutzen im Einzelfall anerkennt.

Landespflegegeld in Bayern halbiert

Menschen mit Wohnsitz in Bayern erhalten seit 2026 ein Landespflegegeld von 500 Euro pro Jahr. Bisher waren es 1.000 Euro pro Jahr. Diese Leistung finanziert der Freistaat Bayern, nicht die soziale Pflegeversicherung.

Große Pflegereform weiter offen

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand vom 4. Juni 2026 vor. Ein Beschluss des Bundeskabinetts steht aus. Diskutiert werden unter anderem Änderungen bei Pflegegrad 1 und beim Entlastungsbetrag. Beschlossen ist davon nichts. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten die bisherigen Regelungen. Wir informieren Sie, sobald der Stand feststeht.

Haben Sie Fragen zum Thema Pflege?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

Beratungsteam
Geschäftsstelle des Vorstandes der Conterganstiftung
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail: beratung@contergan.bund.de