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Pflege 2026: Diese Änderungen gelten seit Januar

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Ab dem 1. Januar 2026 gibt es neue Regeln für die Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben gleich.

Es gibt aber Änderungen bei Fristen, bei Beratungen und bei digitalen Hilfen.

Die Änderungen betreffen auch Menschen mit Conterganschädigung. 

Conterganschädigung heißt: Die Person hat durch ein altes Medikament eine Behinderung.

Keine höhere Unterstützung für die Pflege

Das Pflegegeld und andere Zahlungen werden nicht mehr.

Es bleibt alles wie im letzten Jahr.

Es ist noch nicht klar, wann die Leistungen steigen.

Verhinderungspflege: Sie müssen Rechnungen schneller einreichen

Verhinderungspflege heißt: Jemand anderes pflegt, wenn Ihre Pflegeperson nicht kann.

Bis Ende 2025 konnten Sie Rechnungen noch nach 4 Jahren einreichen.

Jetzt geht das nur für das laufende Jahr und das Jahr davor.

Bringen Sie Ihre Belege schnell zur Pflegekasse.

Beratung nur noch zweimal im Jahr

Wenn Sie Pflegegeld bekommen, brauchen Sie einen Beratungsbesuch.

Bis jetzt mussten Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 diese Beratung alle 3 Monate machen.

Ab 2026 reicht für alle von Pflegegrad 2 bis 5 eine Beratung alle 6 Monate.

Wenn Sie möchten, können Sie öfter einen Beratungsbesuch bekommen. Das kostet nichts extra.

Apps für die Pflege: Neue Kostenregel

Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder Programme, die bei der Pflege helfen.

Die Pflegekasse kann die Kosten bezahlen.

Ab 2026 gibt es 2 Beträge: 

  • Bis zu 40 Euro im Monat für die App.
  • Bis zu 30 Euro im Monat für Unterstützung, zum Beispiel Hilfe beim Einrichten.

Die Pflegekasse prüft, ob die App hilft.

Weniger Landespflegegeld in Bayern

Wenn Sie in Bayern wohnen, bekommen Sie seit 2026 weniger Pflegegeld vom Land.

Statt 1000 Euro im Jahr gibt es nur noch 500 Euro.

Das Geld kommt von Bayern, nicht von der Pflegekasse.

Große Änderungen bleiben offen

Es soll ein neues Gesetz für die Pflege geben.

Das neue Gesetz ist noch nicht fertig.

Es gibt Ideen für Änderungen beim Pflegegrad 1 und beim Entlastungsbetrag.

Noch ist keine Änderung beschlossen.

Bis es ein neues Gesetz gibt, bleibt alles beim Alten.

Wir sagen Ihnen Bescheid, wenn es neue Regeln gibt.

Haben Sie Fragen zum Thema Pflege?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

Beratungsteam
Geschäftsstelle des Vorstandes der Conterganstiftung
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail: beratung@contergan.bund.de