Stiftungsrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme
Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hat bis zum 27. Mai 2026 Gelegenheit, zu den stiftungsseitig vorgenommenen Prüfungen der Förderanträge der zehn im Jahr 2026 zu fördernden medizinischen Einrichtungen sowie zu den beabsichtigten Entscheidungen Stellung zu nehmen.
Gemäß Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie trifft der Vorstand der Conterganstiftung nach erfolgter Klärung und Prüfung des Sachverhalts im Benehmen mit dem Stiftungsrat eine Entscheidung über den Zuwendungsantrag und erteilt einen schriftlichen Bescheid.
Die stiftungsratsseitig erfolgten Stellungnahmen werden geprüft und dem Vorstand zur finalen Entscheidung vorgelegt.
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