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NachrichtAnspruch auf Gebärdensprachdolmetschende bei Terminen mit der Conterganstiftung
. Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung haben das Recht, innerhalb eines Gesprächs mit der Conterganstiftung mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren (§ 9 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG).
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