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Stiftungsauftrag: Gesetzlich verankerte Unterstützung für Menschen mit Conterganschädigung

Die Conterganstiftung hat einen klar geregelten Auftrag: Sie unterstützt Menschen mit Conterganschädigung mit finanziellen Leistungen, Beratung und weiteren Angeboten.
Sie ist damit nicht nur eine verwaltende Stelle, sondern eine gesetzlich verankerte Anlaufstelle, die Leistungen sichert und dazu beiträgt, Teilhabe zu ermöglichen und Belastungen im Alltag zu mindern.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Aufgaben die Stiftung hat und auf welcher rechtlichen Grundlage sie arbeitet.

Vom Hilfswerk für behinderte Kinder zur Conterganstiftung

Im Dezember 1971 beschloss der Deutsche Bundestag die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Am 31. Oktober 1972 wurde sie unter dem Namen „Hilfswerk für behinderte Kinder“ errichtet.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Stiftungsgesetzes am 19. Oktober 2005 wurde die Stiftung in „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ umbenannt. Seit dem Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes am 15. Juli 2021 trägt sie den Namen „Conterganstiftung“.

Die gesetzlichen Anpassungen und Umbenennungen zeigen: Der Auftrag der Stiftung wurde im Laufe der Zeit weiterentwickelt und an neue Anforderungen sowie Lebensrealitäten der Betroffenen angepasst.
 

Was der gesetzliche Auftrag umfasst

Die Conterganstiftung hat den gesetzlichen Auftrag, Leistungen für Menschen mit Behinderung zu erbringen, wenn deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH während der Schwangerschaft in Zusammenhang stehen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • die Zahlung von Conterganrenten
  • weitere finanzielle Leistungen für Betroffene
  • die Beratung zu Leistungen des deutschen Sozialleistungssystems
  • die Förderung oder Durchführung von Vorhaben, die Teilhabe unterstützen und Belastungen durch Spätfolgen mindern können

Damit verbindet die Stiftung finanzielle Unterstützung mit Information, Orientierung und der Weiterentwicklung von Angeboten.

Finanzielle Leistungen und Entlastung im Alltag

Ein wesentlicher Teil der Stiftungsarbeit besteht darin, finanzielle Leistungen zuverlässig bereitzustellen. Dazu gehören vor allem die monatlichen Rentenzahlungen und weitere Leistungen, die die besonderen Belastungen und Bedarfe von Menschen mit Conterganschädigung berücksichtigen.

Seit 2017 erhalten Leistungsberechtigte außerdem jährliche pauschale Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe, ohne dass dafür jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Alle Leistungsberechtigten mit anerkannter Conterganrente erhalten einen jährlichen Sockelbetrag.

Das sorgt für mehr Verlässlichkeit und reduziert den organisatorischen Aufwand im Alltag.

Beratung als Teil des Auftrags

Seit 2017 gehört auch die Beratung zu den Aufgaben der Stiftung. Sie unterstützt Sie dabei, sich im deutschen Sozialleistungssystem besser zurechtzufinden.

Gerade weil Ansprüche, Zuständigkeiten und Antragswege oft komplex sind, hilft die Beratung, Leistungen einzuordnen, Ansprechpartner zu finden und individuelle Fragen zu klären.
So wird die finanzielle Unterstützung durch konkrete Orientierung im Alltag ergänzt.

Forschung und Teilhabe im Fokus

Zum Auftrag der Stiftung gehört auch, Forschung und Erprobungsvorhaben zu fördern oder selbst durchzuführen. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigung besser zu verstehen und daraus konkrete Verbesserungen abzuleiten.

Solche Vorhaben können dazu beitragen,

  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken
  • gesundheitliche Belastungen besser zu verstehen
  • Folgen des Älterwerdens sichtbarer zu machen
  • Versorgung und Unterstützung gezielter weiterzuentwickeln

So richtet sich die Arbeit der Stiftung nicht nur auf die Gegenwart, sondern auch auf zukünftige Herausforderungen.
 

Wie die Leistungen finanziert werden

Das Vermögen, das bei der Errichtung der Stiftung durch die Firma Grünenthal GmbH und die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt wurde, reichte langfristig nicht aus, um die lebenslangen Rentenzahlungen zu finanzieren. Es war 1997 vollständig aufgebraucht.
Seitdem werden die Conterganrenten, die jährlichen Leistungen und Rentenkapitalisierungen aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert.

Auch Sonderzahlungen wurden über einen eigenen Fonds ermöglicht. Dieser wurde 2009 jeweils mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und der Grünenthal GmbH ausgestattet. Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde beschlossen, die Mittel dieses Fonds vollständig an die leistungsberechtigten Personen auszuschütten. Die Auszahlung erfolgte mit einer Einmalzahlung zum 30. Juni 2022.

Damit wird deutlich, dass die finanzielle Absicherung der Leistungen heute vollumfänglichdurch den Bund getragen wird.

Warum dieser Auftrag so wichtig ist

Der gesetzliche Auftrag der Conterganstiftung bildet die Grundlage dafür, dass Leistungen, Beratung und unterstützende Angebote dauerhaft gesichert sind.

Er sorgt dafür, dass Bedarfe nicht nur anerkannt, sondern auch konkret aufgegriffen werden – durch finanzielle Leistungen, praktische Unterstützung und die Weiterentwicklung von Angeboten.

So entsteht ein verlässlicher Rahmen, der auf die Lebensrealität von Menschen mit Conterganschädigung ausgerichtet ist.

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