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Gremien der Conterganstiftung: Verantwortung und Kontrolle

Die Arbeit der Conterganstiftung wird durch verschiedene Gremien gesteuert und begleitet. Sie stellen sicher, dass Entscheidungen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage getroffen werden und die Interessen der Betroffenen berücksichtigt werden. 

Die wichtigsten Aufgaben übernehmen dabei zwei gesetzlich festgelegte Organe: der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Stiftung verlässlich arbeitet, Leistungen gesichert sind und Entwicklungen verantwortungsvoll gestaltet werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Gremien aufgebaut sind und welche Aufgaben sie haben.

Gesetzliche Grundlage und Struktur

Die Organisation der Conterganstiftung ist im Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) geregelt. Darin ist festgelegt, welche Organe die Stiftung hat und wie diese zusammenarbeiten. Zu den gesetzlich vorgesehenen Organen gehören:

Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, die die Arbeit der Stiftung unterstützen, zum Beispiel die Geschäftsstelle oder fachliche Kommissionen wie die medizinischen Kommissionen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben, sind aber rechtlich keine eigenständigen Organe. Diese Struktur sorgt dafür, dass Entscheidungen klar geregelt, nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Stiftungsvorstand: Verantwortung für die laufende Arbeit

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Conterganstiftung und vertritt sie nach außen. Er ist damit verantwortlich dafür, dass die gesetzlich geregelten Aufgaben der Stiftung im Alltag umgesetzt werden.

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht aus bis zu drei Mitgliedern: einer oder einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Einvernehmen mit weiteren Bundesministerien und mit Zustimmung des Stiftungsrates. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • die Führung der laufenden Geschäfte
  • die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates
  • die rechtliche Vertretung der Stiftung

Der Stiftungsvorstand sorgt damit dafür, dass Entscheidungen konkret umgesetzt werden und Leistungen zuverlässig bei den Betroffenen ankommen.

Den aktuellen Stiftungsvorstand bilden:

Herr Dieter Hackler (Vorsitzender)

Herr Heinz-Günter Dickel

Portrait von Dieter Hackler
Dieter Hackler, Vorsitzender des Vorstands
Portrait von Heinz-Günter Dickel
Heinz-Günter Dickel, Mitglied des Vorstands

Stiftungsrat: Entscheidungen und Kontrolle

Der Stiftungsrat trifft grundlegende Entscheidungen und überwacht die Arbeit des Stiftungsvorstandes. Er sorgt dafür, dass die Stiftung ihren Auftrag im Sinne der Betroffenen erfüllt.

Auch der Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern. Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt und bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen: Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und – besonders wichtig – aus dem Kreis der Betroffenen selbst.

Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören:

  • Entscheidungen zu grundsätzlichen Fragen der Stiftung
  • die Festlegung von Richtlinien für die Verwendung der Mittel
  • die Kontrolle der Tätigkeit des Stiftungsvorstandes

Ein wichtiger Aspekt ist die Beteiligung von Menschen mit Conterganschädigung: Sie bringen ihre Erfahrungen und Perspektiven direkt in die Arbeit des Gremiums ein. So wird sichergestellt, dass Entscheidungen nicht nur formal richtig sind, sondern auch die Lebensrealität der Betroffenen berücksichtigen.

Den aktuellen Stiftungsrat bilden:

  • Herr Dr. Christoph Steegmans, Stiftungsratsvorsitzender, BMBFSFJ
    Frau Honey Deihimi, stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende
  • Herr Dr. Jürgen Ehler, BMF
    Stellvertreterin: Frau Diana Claudia Wesche
  • N. N.
    Stellvertreter: Herr Torsten Einstmann, BMAS
  • Frau Barbara Bettina Ehrt, aus dem Kreis der Menschen mit Conterganschädigung gewähltes Stiftungsratsmitglied
    Stellvertreter: Herr Udo Herterich
  • Herr Christian Stürmer, aus dem Kreis der Menschen mit Conterganschädigung gewähltes Stiftungsratsmitglied
    Stellvertreter: Herr Prof. Dr. Herbert Taubner

Zur besseren Einordnung:

BMBFSFJ = Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMF = Bundesministerium der Finanzen
BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Stiftungsaufsicht: Rechtliche Kontrolle

Die Conterganstiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Die Aufsicht stellt sicher, dass die Stiftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben arbeitet und ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.

Was die Gremien bedeuten

Die Struktur der Stiftung ist so angelegt, dass Verantwortung, Kontrolle und Mitwirkung klar geregelt sind:

  • Entscheidungen werden auf einer gesetzlichen Grundlage getroffen
  • die Verwendung von Mitteln wird überprüft
  • unterschiedliche Perspektiven – auch die von Betroffenen – fließen in die Arbeit ein

So entsteht ein System, das auf Verlässlichkeit, Transparenz und langfristige Unterstützung ausgerichtet ist.

Die Medizinischen Kommissionen

Die Conterganstiftung hat zwei Medizinische Kommissionen. Beide sind Gremien des Stiftungsvorstandes. Er beruft die Mitglieder der Kommissionen und zieht ihre Expertise heran, wenn es für die sachgerechte Bearbeitung von Aufgaben erforderlich ist.

Zuständigkeiten

Die beiden Kommissionen arbeiten arbeitsteilig.

Die Medizinische Kommission 1 bearbeitet Anträge von Personen, deren Familienname mit den Buchstaben A bis K beginnt.

Die Medizinische Kommission 2 bearbeitet Anträge von Personen, deren Familienname mit den Buchstaben L bis Z beginnt.

Zusammensetzung

Jede Kommission setzt sich zusammen aus:

  • fünf Ärztinnen und Ärzten der conterganrelevanten Fachrichtungen Orthopädie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Urologie sowie Neurologie
  • einer vorsitzenden Person, die gemäß Paragraf 16 Absatz 3 ContStifG die Befähigung zum Richteramt besitzt

In Zweifelsfällen beauftragt die Kommission eine geeignete Gutachterin oder einen geeigneten Gutachter mit einer fachlichen Stellungnahme.

Aufgaben

Die Medizinischen Kommissionen prüfen, ob ein Schadensfall nach dem Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) vorliegt. Alle Ärztinnen und Ärzte einer Kommission entscheiden gemeinsam. Sie bewerten den Schaden und bestimmen seinen Umfang. Die vorsitzende Person teilt das Ergebnis anschließend der Geschäftsstelle mit.

Das Organigramm der Conterganstiftung

Das Organigramm der Conterganstiftung

Kontakt

Beratung
Geschäftsstelle des Vorstandes der Conterganstiftung
50964 Köln

Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail: beratung@contergan.bund.de