Der Contergan-Skandal - eine Chronologie
Contergan war ein Beruhigungs- und Schlafmittel mit dem Wirkstoff Thalidomid, das von der Firma Grünenthal entwickelt und vermarktet wurde. Die Einnahme während der Schwangerschaft führte zu Fehlbildungen bei Neugeborenen. Wir zeichnen den Fall chronologisch nach.
1954 - 1958
1954
Im Jahr 1954 wird „Contergan“ durch Wilhelm Kunz und Heinrich Mückter als „K17“ in der Forschungsabteilung der Grünenthal GmbH in Stolberg entwickelt. Im April 1954 erfolgt die Anmeldung von Thalidomid beim Deutschen Patentamt.
1955
In den Jahren 1955 bis 1958 werden Tierexperimente zur pharmakologischen und toxikologischen Untersuchung sowie klinischen Erprobung des Wirkstoffs bzw. Medikamentes durchgeführt. Es erfolgte im Rahmen der Tierversuche jedoch keine Untersuchung der möglichen reproduktionstoxischen Wirkung von Thalidomid, d. h. ob Thalidomid z.B. das Kind im Mutterleib schädigen kann.
Eine Anfrage der Forschungsabteilung von Grünenthal an eine Universitätsklinik im Sommer 1957, im Rahmen der klinischen Prüfung Thalidomid auch an Schwangeren zu testen, wurde von der Klinik abgelehnt. Als eine Folge des Contergan-Skandals wurde die reproduktionstoxikologische Prüfung vom Gesetzgeber im Rahmen des Zulassungsverfahrens für neue Arzneimittel zwingend vorgeschrieben.
1956
Ab November 1956 wird das thalidomidhaltige Mittel Grippex im Raum Hamburg verkauft.
Im Dezember 1956 wird das erste “Contergan-Kind” geboren, das durch das Medikament Contergan missgebildet wurde. Ein Mitarbeiter hatte ein Muster mit nach Hause genommen und es seiner Frau gegeben.
Am 11. Juni 1956 stellt Grünenthal einen Antrag auf Marktzulassung Genehmigungsantrag zur Marktzulassung beim NRW-Innenministerium, der einen Monat später genehmigt wird.
1957
Am 1. Oktober 1957 erfolgte die Markteinführung von Contergan als rezeptfreies Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland.
1958
Markteinführungen außerhalb Deutschlands
In Österreich wird das thalidomidhaltige Medikament ab 1958 unter dem Namen "Softenon" zugelassen. Bis 1961 wird es von Schwangeren gerne verwendet, weil es die Übelkeit lindert. Anders als in Deutschland ist es in Österreich allerdings rezeptpflichtig.
In Großbritannien hat die schottische Distillers Biochemicals Ltd. den Wirkstoff Thalidomid als „Distaval“ in Lizenz auf den britischen Markt gebracht. In der Folgezeit werden in insgesamt 48 Ländern thalidomidhaltige Medikamente vertrieben.
1959 - 1963
1959
Im Januar 1959 wird das erste Contergan-Opfer in Großbritannien geboren.
Im Jahr 1959 weist ein Gynäkologe den Hersteller Grünenthal darauf hin, dass er die Missbildungen seines Sohnes mit Thalidomid in Verbindung bringt.
Ab Oktober 1959 häufen sich Meldungen über aufgetretene Nervenschäden nach längerer Einnahme von Contergan. Bis Ende November 1961 informierten etwa 1 500 Ärzte und Apotheker und mehr als 300 Verbraucher das Unternehmen Grünenthal über insgesamt mehr als 3 000 Fälle.
1960
Distillers, Lizenznehmer von Grünenthal in Großbritannien, nimmt im August 1960 einen Hinweis auf Nervenschädigungen durch Thalidomid in die Gebrauchsanweisung des rezeptpflichtigen Thalidomidpräparats Distaval auf.
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Köln weist im Oktober 1960 die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft in Göttingen auf Nervenstörungen durch Contergan hin und bittet um eine Stellungnahme zu Contergan.
Grünenthal nimmt im November 1960 einen Hinweis auf Nervenstörungen bei längerfristiger Einnahme von Contergan und Contergan forte in die Gebrauchsanweisung auf. Es wird versichert, dass die „Überempfindlichkeitserscheinungen“ bei sofortiger Beendigung der Arzneimitteleinnahme reversibel sind.
Die US-amerikanische Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) erklärt im November 1960 den Zulassungsantrag der Lizenznehmerfirma Richardson-Merrell für unvollständig und verlangt eine Toxizitätsstudie sowie ergänzendes Material über den Metabolismus von Thalidomid im menschlichen Organismus.
1961
Mit einem pharmakologischen Bericht wendet sich der britische Lizenznehmer Distillers an Grünenthal: Bei Thalidomid sei erstmals eine Letaldosis (DL50-Wert) ermittelt worden. Von „Ungiftigkeit“ oder „Unschädlichkeit“ könne daher nicht mehr gesprochen werden.
Grünenthal liegen Anfang 1961 bereits Berichte über neurotoxische Schädigungen vor. Das Medikament wird trotzdem weiter vertrieben. Warnungen zu neurotoxischen Schädigungen nehmen zu.
Der Düsseldorfer Neurologe Ralf Voss berichtet auf dem Neurologenkongress in Düsseldorf über irreversible Nervenschädigungen durch die Einnahme von Thalidomid. Im Februar 1961 finden Gespräche von Vertretern der Firma Grünenthal mit dem Direktor der Kölner Universitätsnervenklinik, Prof. Dr. Werner Scheid, statt. Dieser fordert die sofortige Rezeptpflicht für das Medikament Contergan.
Mitarbeiter der Firma Grünenthal entwickeln im März 1961 eine Arbeitshypothese, nach der die beobachteten Nervenschädigungen infolge einer längeren Thalidomideinnahme mit einem Mangel an Vitamin B1 einhergehen. In einem Ärztebrief bringt Grünenthal im März 1961 die Nervenschäden mit Schlafmittel- und Alkoholmissbrauch in Zusammenhang.
Der Neurologe Ralf Voss informiert die Gesundheitsabteilung im nordrhein-westfälischen Innenministerium, die damals für die Medikamentenaufsicht zuständig war, über das Auftreten von Nervenschäden infolge einer längeren Thalidomid-Medikation.
Daraufhin setzt der Pharmaziereferent der Gesundheitsabteilung im nordrhein-westfälischen Innenministerium, Hans Tombergs, am 10. April 1961 Grünenthal über die Vorwürfe des Neurologen Voss gegen Thalidomid in Kenntnis und bittet das Unternehmen um eine Stellungnahme.
Zwei Monate später berichten auch die Neurologen Horst Frenkel, Werner Scheid und Hans-Joachim Raffauf in medizinischen Fachzeitschriften über Nervenschädigungen nach längerer Einnahme von Contergan und Contergan forte.
Rezeptpflicht für Contergan
Grünenthal beantragt beim nordrhein-westfälischen Innenministerium die Rezeptpflicht für das Medikament Contergan. Das Unternehmen bestreitet jedoch weiterhin einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Thalidomid und den beobachteten Nervenerkrankungen. Im Juli 1961 empfiehlt das Bundesgesundheitsamt die Einführung der Rezeptpflicht für das Medikament Contergan.
Thalidomid wird in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg unter Rezeptpflicht gestellt. Bayern, Berlin und Niedersachsen schaffen es jedoch bis zur Einstellung des Verkaufs nicht, Contergan unter Rezeptpflicht zu stellen.
Erste Publikation über Missbildungswelle
16. August 1961: Das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ veröffentlicht einen Bericht über Nervenschädigungen durch Thalidomid.
September 1961: Der Direktor der Städtischen Kinderklinik in Krefeld, Hans-Rudolf Wiedemann, berichtet in einer eigenen Publikation über eine Zunahme von Gliedmaßenfehlbildungen bei Neugeborenen. Dies ist die erste Veröffentlichung über die Missbildungswelle in der Bundesrepublik Deutschland.
Die FDA verlangt für den Fall einer Zulassung von Thalidomid einen Hinweis in der Packungsbeilage, der vor einer Einnahme in der Schwangerschaft warnt, da diesbezüglich keine Studien vorliegen.
13. Oktober 1961: Der Pharmakologe Fritz Kemper aus Münster berichtet Grünenthal, dass Thalidomid bei Hähnchen zu Störungen des Knochenwachstums und zu Organveränderungen führt.
November 1961: Der Hamburger Kinderarzt und Dozent für Humangenetik, Widukind Lenz, informiert den Forschungsleiter von Grünenthal, Heinrich Mückter, dass er Contergan verdächtigt, bei Einnahme während der Schwangerschaft zu Kindesmissbildungen zu führen.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde unterrichtet das nordrhein-westfälische Innenministerium über den Verdacht von Lenz in Bezug auf die Nebenwirkungen des Medikamentes Contergan.
NRW-Ministerium fordert Einstellung des Verkaufs
24. November 1961: Besprechung im Düsseldorfer Innenministerium, an der auch Widukind Lenz teilnimmt: Das Unternehmen Grünenthal soll alle Thalidomid-Präparate sofort vom Markt nehmen. Grünenthal lehnt ab, droht mit Regressansprüchen und schlägt vor, alle Packungen mit der Aufschrift "Nicht in der Schwangerschaft zu nehmen" zu kennzeichnen.
25. November 1961: Das NRW-Innenministerium unterrichtet die Gesundheitsbehörden der Bundesländer, das Bundesinnenministerium, das Bundesgesundheitsamt sowie die Ärzte- und Apothekenkammern über den Verdacht der Schädigung durch Contergan.
Heinrich Mückter, Forschungsleiter bei Grünenthal, teilt auf einer firmeninternen Konferenz mit, dass die britische Lizenzfirma Distillers ihn über einen mit dem Lenzschen Verdacht gleichlautenden Hinweis eines Arztes aus dem Verkaufsbereich des britischen Arzneimittelunternehmens unterrichtet habe.
Das gesamte Ausmaß der Katastrophe
27. November 1961: „Bis zur wissenschaftlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen“ nimmt Grünenthal sämtliche thalidomidhaltigen Präparate vom Markt. Erst nachdem das Medikament Contergan vom Markt genommen wurde, zeichnete sich das gesamte Ausmaß der Katastrophe ab:
- Zwischen Oktober 1957 und November 1961 nahmen in Westdeutschland ca. fünf Millionen Verbraucher 300 Millionen Tagesdosen ein.
- In 48 Ländern wurden thalidomidhaltige Medikamente vermarktet.
- In den Jahren 1958 bis 1962 wurden weltweit etwa 10 000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an den Gliedmaßen geboren.
- In Deutschland traf dieses Schicksal etwa 5 000 Neugeborene, von denen etwa 2 800 überlebten.
Prof. Klaus Roth von der Freien Universität Berlin belegt den kausalen Zusammenhang zwischen den Contergan-Verkaufszahlen und den beobachteten Missbildungen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Inhaber und Angestellte der Herstellerfirma Grünenthal. Die Ermittlungen dauern bis zum Prozessbeginn am 27. Mai 1968 an.
1964 - 1980
1964
Gründung der Lotterie "Aktion Sorgenkind" (später „Aktion Mensch“) im Jahr 1964 durch den ZDF-Journalisten und den langjährigen Moderator der ZDF-Sendung „Gesundheitsmagazin Praxis“, Hans Mohl, der durch den Contergan-Skandal zu seiner Hilfsaktion angeregt wurde. Die intensive Berichterstattung in den Medien enttabuisiert nachhaltig das Thema Behinderung und führt zu einer Änderung der Sichtweise von einem allein persönlichen Schicksal hin zu einer gesellschaftlichen Aufgabe. Ziel der Lotterie ist es, die Lebenssituation von Kindern mit Behinderung zu verbessern. Das ZDF unterstützte das Vorhaben mit einer regelmäßigen Reihe von Fernsehshows (z.B. „Der große Preis“) und einer Lotterie.
1968
Oberstaatsanwalt Schue, Staatsanwalt Havertzs, Oberstaatsanwalt Dr. Gierlich und Staatsanwalt Knipfer während einer Pressekonferenz am 14. März 1967 in Aachen. Im Contergan-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Aachen an diesem Tag Anklage gegen sieben leitende Mitarbeiter der Contergan-Herstellerfirma Chemie Grünenthal erhoben. Der Prozess begann am 27. Mai 1968 in Alsdorf bei Aachen.
1970
Grünenthal schließt mit den Eltern einen Vergleich. Das Unternehmen zahlt einen Betrag von 100 Millionen DM (51,13 Millionen Euro) gegen Aufgabe aller Ansprüche.
Das Hauptverfahren wird vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Voraussetzung für den Einstellungsbeschluss ist die Feststellung der wahrscheinlichen Schuld der Angeklagten wegen der Nervenschädigungen und der möglichen Schuld wegen der Missbildungen.
Unterdessen geht das Leben weiter
Beherzt springen vier kleine Kinder - mit und ohne Schwimmhilfen - vom Beckenrand ins Wasser. Sie gehören zu einer Gruppe von körperbehinderten Kindern, die im Städtischen Kindergarten für Dysmelie-Kinder in Köln-Kletteberg betreut werden und die einmal pro Woche Schwimmunterricht in einem Lehrschwimmbecken im Müngersdorfer Stadion erhalten.
In einem Schwimmbad in Karlsruhe legt am 14. August 1968 erstmals ein Kind mit Conterganschädigung in Deutschland die Freischwimmer-Prüfung ab.
Im Rahmen eines Schwimmkurses für körperbehinderte Kinder absolvierte der sieben Jahre alte Jochen - hier mit seinem Schwimmlehrer - die Prüfung, in der ein 15-minütiges Dauerschwimmen und ein Sprung vom Ein-Meter-Brett verlangt wurden.
1971
Der Deutsche Bundestag beschließt die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Am 31.10.1972 wird die heutige Conterganstiftung in Bonn unter dem Namen "Hilfswerk für behinderte Kinder" ins Leben gerufen.
1973
Der „Thalidomide Children’s Trust“ (vergleichbar mit der Conterganstiftung) wird in Großbritannien ins Leben gerufen.
1981 - 2000
1982
Die Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ mit Ausschlussfrist legt fest, dass potenzielle Leistungsberechtigte ihren Anspruch bis zum 31. Dezember 1983 geltend machen müssen. Für Antragsteller aus den neuen Bundesländern wurde diese Frist später bis Ende Dezember 1993 verlängert.
1995
Die Respekt-Kampagne der "Aktion Sorgenkind" (später „Aktion Mensch“) führte zu einem einschneidenden Perspektivwechsel: Menschen mit Behinderung sind nicht länger „bemitleidenswerte“ Empfänger von Hilfen, sondern selbstbewusste Akteure, die ihr Leben meistern und sich auch für die Kampagne abbilden lassen.
1997
Die bisherigen Vermögenswerte der Stiftung sind aufgebraucht. Die Zahlung der Renten durch die Stiftung erfolgt seither komplett über Mittel aus dem Bundeshaushalt.
2001 - 2020
2005
Das neue Stiftungsgesetz tritt in Kraft. Umbenennung der Stiftung in „Conterganstiftung für behinderte Menschen“, da der bisherige Name „Hilfswerk für behinderte Kinder“ als nicht mehr zeitgemäß angesehen wird.
2008
Das erste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bringt eine Verdopplung der Zuwendungen an die Contergan-Betroffenen.
2009
Das zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes tritt in Kraft. Die Conterganrente wird künftig automatisch an die Erhöhung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst (Dynamisierung). Gleichzeitig werden jährliche Sonderzahlungen eingeführt.
2010
Von 2010 bis 2012 erarbeitet die Universität Heidelberg unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse (mit intensiver Beteiligung der Menschen mit Conterganschädigung) ihre Studie zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von Menschen mit Conterganschädigung. Diese Studie bildet die Grundlage für Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes im Jahr 2013.
2013
Verabschiedung der dritten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Es enthält insbesondere Änderungen der Rentenhöhen sowie Regelungen von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe.
2015
Als ein Ergebnis der Heidelberger Contergan-Studie hat die Conterganstiftung das Contergan-Infoportal ins Leben gerufen – kurz auch CIP genannt. Es ist Anlaufstelle für Menschen mit Contergan- bzw. Thalidomidschädigung, die sich schnell und umfassend über gesetzliche Leistungen, Dienstleistungen, Zuständigkeiten der Behörden und Einrichtungen informieren wollen.
2016
Das Land NRW veröffentlicht einen 690 Seiten starken Forschungsbericht zur eigenen Rolle im Contergan-Skandal der 60er Jahre. Die Studie unter dem Titel „Die Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Contergan-Skandal und den Folgen“ stammt vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Der erste Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) wird veröffentlicht: Gemäß § 25 ContStifG legt die Bundesregierung dem Bundestag im Abstand von zwei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des ContStifG sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vor. Dieser basierte auf zwei Gutachten sachverständiger Experten. Der Bericht bildet die Grundlage für Änderungen am ContStifG zum Beginn des Jahres 2017.
2017
Der Bundestag beschließt das Vierte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz, welches am 1. Januar 2017 in Kraft tritt: Die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Conterganschädigung werden zukünftig durch pauschale Leistungen gedeckt (Pauschalierung). Spezielle Anträge sind hierfür nicht mehr notwendig. Zudem eröffnet der Gesetzgeber den Conterganbetroffenen ein neues Beratungsspektrum. Seit Juni 2017 ist das Beratungsangebot ein Baustein des Leistungsangebots der Conterganstiftung.
2021 - 2024
2020
Der Bundestag schafft mit dem Fünften Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Förderung von multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung zur wohnortnahen medizinischen Versorgung der Betroffenen.
Gleichzeitig wird der Vertrauensschutz auf den Fortbestand der gesetzlichen Leistungsansprüche im Conterganstiftungsgesetz verankert. Somit können keine Leistungen mehr aberkannt werden, sofern bei der Antragsstellung keine wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben gemacht wurden.
2021
Mit dem Sechsten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wird die „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ umbenannt.
Zudem wird die vollständige Ausschüttung aller für die Sonderzahlung zur Verfügung stehenden Mittel im Jahre 2022 gesetzlich legitimiert und der Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen. Das frei gewordene Kapital in Höhe von 5 Millionen Euro steht zukünftig für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung.
Der Vertrauensschutz wird auf die Schadenspunkte der Betroffenen ausgeweitet.
60 Jahre Marktrücknahme
Am 27. November 1961 wurde das Medikament Contergan vom Arzneimittelmarkt zurückgezogen. Anlässlich des 60. Jahrestages lud die Conterganstiftung am 22. November 2021 zu einem Symposium nach Köln ein.
Betroffene sowie Expertinnen und Experten diskutierten über medizinische Versorgung, Beratung, Wohnen und Arzneimittelsicherheit. Auch Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker nahm teil und sprach zu den etwa 50 Gästen vor Ort. Die TV-Journalistin Susanne Wieseler moderierte. 175 Interessierte verfolgten die Veranstaltung per Live-Stream.
2022
Es erfolgt die Auszahlung des gesamten für die Sonderzahlung vorgesehenen Stiftungsvermögens (42.991.742 Euro) an alle Berechtigten. Das ursprünglich bis 2033 vorgesehene Kapital konnte aufgrund der Niedrigzinspolitik nicht mehr im Sinne der Betroffenen angelegt werden. Somit erhalten alle Betroffenen die Möglichkeit der sofortigen Verwendung oder eigenständigen Anlage.
50 Jahre Conterganstiftung
31. Oktober 2022: Zu ihrem 50-jährigen Gründungs-Jubiläum lud die Stiftung rund 350 Menschen mit Conterganschädigung zu einem „Fest der Begegnung" nach Köln ein. Parallel dazu organisierte die Stiftung ein Symposium, das Menschen mit Conterganschädigung und Expertinnen sowie Experten zusammenbrachte. Im Mittelpunkt standen nicht Rückblicke, sondern die neuen Herausforderungen für Menschen mit Conterganschädigung im Alter.
2023
Die von der Conterganstiftung geförderte „Bizentrische Studie zur Erhebung von Gefäß- und Organanomalien bei Menschen mit Conterganschädigung“ – kurz Gefäßstudie – startet. An den Unikliniken Köln und Ulm werden erstmals Gefäß- und Organverläufe bei Menschen mit Conterganschädigung systematisch untersucht.
Expertinnen- und Expertenkommission
Die vom Vorstand eingesetzte Expertinnen- und Expertenkommission konstituiert sich. Das auf drei Jahre ausgerichtete 14-köpfige Gremium setzt sich aus Menschen mit Conterganschädigung sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Recht, Wohnungswirtschaft und Verwaltung zusammen. Den Vorsitz führen Barbara Steffens und Dr. Niklas Lenhard-Schramm.
Ergebnisoffen erarbeitet die Kommission Handlungsempfehlungen zu den zukunftsgewandten Schwerpunktthemen „Gesundheitliche Versorgung“, „Psychosoziale Begleitung“ und „Wohnen im Alter“. Zur Unterstützung wurde ein unabhängiger Geschäftsbereich eingerichtet.
2024
§ 13 Absatz 3 Conterganstiftungsgesetz wird aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 neu gefasst. Von nun an können Conterganrenten ohne Altersbegrenzung für eine Dauer von bis zu fünf Jahren kapitalisiert werden. Zudem wird das Verfahren vereinfacht, indem alle bisherigen Kapitalisierungsgründe in dem Zweck „im Interesse des Menschen mit Behinderung“ vereint sind.
Dieser Zeitstrahl zum Conterganskandal und der Gründung wird kontinuierlich fortgesetzt. Sollten Sie dazu Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.