Beratung für gehörlose Menschen mit Conterganschädigung
Die Conterganstiftung bietet eine digitale Sprechstunde für gehörlose Menschen mit Conterganschädigung an. Die Beratung findet per Videokonferenz statt. Eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher für Gebärdensprache übersetzt das Gespräch. Das Angebot gibt es einmal pro Quartal. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Termin und Ablauf
Die erste Sprechstunde findet am Mittwoch, 7. Oktober 2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Jede Beratung dauert 30 Minuten. Sie erhalten einen eigenen Termin innerhalb dieses Zeitraums.
Themen der Beratung
Die Sprechstunde behandelt sozialrechtliche Fragen. Das Sozialrecht regelt die Leistungen der sozialen Sicherung, zum Beispiel Renten, Pflege und Rehabilitation.
Die Beratung umfasst unter anderem:
- Leistungen der Conterganstiftung, darunter die Conterganrente
- Anträge auf Sozialleistungen
- Versorgung mit Heilmitteln wie Physiotherapie und mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen
- Auswahl geeigneter medizinischer Einrichtungen
- Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen
So melden Sie sich an
- Laden Sie den Anmeldebogen herunter.
- Füllen Sie den Anmeldebogen aus.
- Senden Sie den Anmeldebogen an die Conterganstiftung.
Den Anmeldebogen und weitere Informationen zur ersten Sprechstunde finden Sie hier zum Herunterladen.
Informationsschreiben per Post
Menschen mit Conterganschädigung, die in Deutschland leben, erhalten zu diesem Angebot ein zusätzliches Informationsschreiben per Post.
Kontakt für Fragen
50964 Köln
Telefon:
0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)
E-Mail:
beratung@contergan.bund.de