Finanzielle Leistungen für Menschen mit Conterganschädigungen
Verlässliche Unterstützung für heute und morgen
Ein selbstbestimmtes Leben braucht Verlässlichkeit, besonders bei finanziellen Fragen. Als Mensch mit Conterganschädigung stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die Ihre persönliche Situation stärken.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen – kompakt gebündelt, verständlich erklärt und leicht zugänglich, und zwar zu diesen Themen:
Conterganrente: Monatliche Zahlung zur finanziellen Absicherung
Die Conterganrente ist die wichtigste Säule unserer Unterstützung für Menschen mit Conterganschädigung. Die monatliche Rente sorgt für finanzielle Sicherheit und kann bei der Conterganstiftung beantragt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer einen Anspruch hat, wie die Rente berechnet wird und welche Unterlagen zur Beantragung nötig sind.
Was ist die Conterganrente?
Die Conterganrente ist eine monatliche Geldleistung, die lebenslang an anerkannte Betroffene gezahlt wird. Sie wurde eingeführt, um Menschen mit Conterganschädigung langfristig finanziell zu unterstützen, und zwar unabhängig davon, ob weitere Leistungen bezogen werden.
Wer hat Anspruch?
Sie können eine Conterganrente beantragen, wenn:
- Ihre Mutter in der Schwangerschaft ein thalidomidhaltiges Medikament eingenommen hat (z. B. Contergan der Firma Grünenthal),
- oder Ihre Fehlbildungen nachweislich im Zusammenhang mit Thalidomid stehen.
Ein Antrag ist aktuell möglich für alle, die seit dem 1. Juli 2009 oder bereits vor dem 31. Dezember 1983 entsprechende Anträge gestellt haben.
Wie wird die Rentenhöhe berechnet?
Die Höhe der monatlichen Zahlung richtet sich nach dem Grad Ihrer anerkannten Schädigung. Grundlage dafür ist ein spezielles Punktesystem. Je höher die Punktzahl, desto höher die monatliche Rentenzahlung.
Ab dem 1. Juli 2025 reicht die monatliche Rente, je nach Einstufung, von 887 Euro (bei 10 bis unter 15 Punkten) bis zu 10.017 Euro (bei 95 bis 100 Punkten).
Wie stelle ich einen Antrag?
So gehen Sie vor, um einen Antrag auf Conterganrente zu stellen:
- Antrag ausfüllen
Nutzen Sie das aktuelle Antragsformular zur Conterganrente. - Ärztliche Unterlagen beifügen
Reichen Sie medizinische Nachweise und vorhandene Gutachten mit ein. - Unterlagen einreichen
Senden Sie alle notwendigen Unterlagen an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung.
Zusätzlich erhalten Sie im beigefügten Merkblatt ausführliche Informationen zu Anforderungen und Abläufen.
Dokumente zur Conterganrente
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ConterganrententabelleHöhe der monatlichen Conterganrente nach Punkten
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Merkblatt zum Antrag auf ConterganrenteLeistungen aus der Conterganstiftung
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Antrag auf ConterganrenteFormular für die Neuantragsstellung
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HintergrundberichtAnlage 2 zum Antrag auf Conterganrente
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Angaben zu den ConterganschädenAnlage 3 zum Antrag auf Conterganrente
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VerzichtserklärungAnlage 4 zum Antrag auf Conterganrente
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Merkblatt LebensbescheinigungInformationen rund um die Lebensbescheinigung
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Lebensbescheinigung
Spezifische Bedarfe: Pauschale Leistung für besondere Bedürfnisse
Neben der monatlichen Rente erhalten Leistungsberechtigte eine pauschale Zahlung für besondere Bedarfe. Diese soll helfen, zusätzliche Belastungen im Alltag abzufedern. Erfahren Sie hier, wie die Höhe berechnet wird und wann die Überweisung erfolgt.
Was ist die pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe?
Seit 2017 bekommen alle Menschen, die eine Conterganrente erhalten, automatisch eine pauschale Leistung, um besondere, durch die Schädigung bedingte Bedürfnisse zu unterstützen. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Wie hoch ist die pauschale Leistung?
Jede leistungsberechtigte Person erhält einen Grundbetrag von 4.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird ein weiterer Betrag gewährt, der sich nach dem Schweregrad der Körperschädigung und den daraus resultierenden körperlichen Funktionsstörungen richtet. Dieser Zusatzbetrag liegt derzeit zwischen 876 Euro (bei 10 bis unter 15 Punkten) und 9.900 Euro (bei 95 bis 100 Punkten) pro Jahr.
Die Auszahlung der entsprechenden Gesamtsumme wird einmal jährlich, jeweils zum 10. Januar, veranlasst.
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Tabelle der Leistungen für spezifische Bedarfe
Kapitalisierung der Conterganrente
Auszahlung im Voraus – ganz oder teilweise
Sie möchten sich Ihre Conterganrente ganz oder teilweise im Voraus auszahlen lassen? Zum Beispiel um ein konkretes Vorhaben zu finanzieren oder Ihre Lebenssituation aktiv zu gestalten. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und was Sie bei der Antragstellung beachten sollten.
Antragsverfahren
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Vorhaben starten. Nutzen Sie dafür das Formular zur Rentenkapitalisierung. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben präzise. Tragen Sie auf der ersten Seite ein, welchen monatlichen Betrag Sie für welchen Zeitraum kapitalisieren wollen. Auf der zweiten Seite nennen Sie die Gesamtsumme.
Wichtig: Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag Unterlagen ein, die dokumentieren, wofür Sie die Kapitalisierung nutzen möchten, z. B. ein unverbindliches Kaufangebot oder einen Kostenvoranschlag.
Rückkapitalisierung – wenn sich Ihre Pläne ändern
Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits bewilligte Kapitalisierung auch vorzeitig beenden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Ihr Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden kann.
So funktioniert die Rückkapitalisierung:
Antrag stellen:
Reichen Sie einen formlosen Antrag ein, in dem Sie die wichtigen Gründe für die Rückkapitalisierung benennen. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich. Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben.
Prüfung durch die Stiftung:
Die Stiftung prüft, ob die Gründe ausreichend sind. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird der ursprüngliche Kapitalisierungsbescheid widerrufen und ein Stichtag festgelegt, an dem die alte Kapitalisierung endet.
Ende der alten Kapitalisierung:
Bis zum festgelegten Stichtag bleibt die Kapitalisierung unverändert bestehen. Anschließend endet sie automatisch.
Wiederaufnahme der Rentenzahlung:
Ab dem Monat nach dem Stichtag erhalten Sie Ihre vollständige Conterganrente wieder monatlich ausgezahlt, sofern keine weitere Kapitalisierung besteht.
Berechnung des Rückzahlungsbetrags:
Die Stiftung berechnet, wie hoch Ihre Kapitalisierung bis zum Stichtag gewesen wäre. Davon werden die bereits einbehaltenen Beträge abgezogen.
Rückzahlung:
Den verbleibenden Betrag überweisen Sie bitte bis zum festgelegten Rückzahlungstermin an die Stiftung.
Dokumente zur Kapitalisierung
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Tabelle Kapitalisierung der RenteÜbersicht nach Punkten und Jahren
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Merkblatt Kapitalisierung der RenteInformationen und Häufig gestellte Fragen
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Antrag Kapitalisierung der RenteAntragsformular zur Kapitalisierung der monatlichen Rente
Rentenkapitalisierungsrechner
Auszahlungsbeträge im Falle der Rentenkapitalisierung auf der Basis des vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 geltenden Abzinsungsfaktors von 2,63%.
Kapitalentschädigung
Einmalzahlung zur Anerkennung Ihrer Schädigung
Zusätzlich zur monatlichen Conterganrente wird an Betroffene ein einmaliger Ausgleich gezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Bewilligung des Leistungsantrags und richtet sich nach dem festgestellten Grad der Schädigung.
Welche Bedeutung hat die Kapitalentschädigung?
Die Kapitalentschädigung ist eine einmalige Zahlung. Sie wird gezahlt, um die gesundheitlichen und lebenslangen Folgen einer Schädigung anzuerkennen. Die Grundlage dafür ist die Punktzahl, die im Rahmen des Antragsverfahrens ermittelt wird. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der ersten monatlichen Rentenzahlung.
Was passiert, wenn später weitere Schadenspunkte anerkannt werden?
Sollten nach der ersten Anerkennung zusätzliche Schadenspunkte bewilligt werden, wird auch die Kapitalentschädigung entsprechend angepasst. Eine Nachzahlung erfolgt dann automatisch durch die Stiftung.
Eine Übersicht der Entschädigungsbeträge finden Sie hier:
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Tabelle KapitalenschädigungÜbersicht anhand von Punkten
Revision: Anpassung der Leistungen bei neuen Erkenntnissen
Neue Erkenntnisse oder bisher nicht anerkannte Schäden können dazu führen, dass Ihre Leistungen angepasst werden. Mit einer Revision haben Sie die Möglichkeit, eine Neubewertung zu beantragen. Hier erfahren Sie, wann das sinnvoll ist und wie das Verfahren abläuft.
Wann ist eine Revision möglich?
Eine Revision kommt in zwei Fällen infrage:
- Wenn eine bisher nicht festgestellte Schädigung vorliegt, zum Beispiel weil sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat.
- Wenn neue Erkenntnisse die Anerkennung einer Schädigung als Conterganschaden ermöglichen, etwa durch neu eingereichte Beweismittel oder medizinische Gutachten.
Bitte beachten Sie: Anerkannt werden nur Fehlbildungen, die zum Zeitpunkt der Geburt vorlagen. Später eingetretene gesundheitliche Verschlechterungen (Folgeschäden) gelten nicht als direkte Schädigungen durch Thalidomid und können deshalb im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
So gehen Sie vor:
Formloser Antrag
Richten Sie Ihren Antrag formlos an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung. Beschreiben Sie die neu festgestellten Schäden und fügen Sie Nachweise wie ärztliche Berichte oder Röntgenbilder bei. Geben Sie Ihre STC-Nummer oder Ihr Geburtsdatum an und unterschreiben Sie den Antrag.
Kosten beachten
Die Stiftung kann leider keine Kosten für Unterlagen oder Atteste übernehmen.
Frist einhalten
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des neuen Grundes gestellt werden. Die Geschäftsstelle prüft anschließend, ob Ihr Antrag zulässig ist. Das ist nur der Fall, wenn Sie kein Verschulden daran tragen, dass der neue Grund im ursprünglichen Verfahren nicht berücksichtigt wurde.
Prüfung und Entscheidung
Die Medizinische Kommission bewertet die vorgelegten Unterlagen nach Maßgabe der Conterganschadens-Richtlinien. Auf dieser Grundlage entscheidet der Stiftungsvorstand über eine mögliche Anpassung der Leistungen.
Bescheid und rückwirkende Anpassung
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Wird ein zusätzlicher Schaden anerkannt, erfolgt eine Neuberechnung Ihrer Leistungen – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten Antragstellung.
Hinweis zu Folgeschäden
Bitte beachten Sie: Im Revisionsverfahren können nur solche Schädigungen anerkannt werden, die bereits bei der Geburt vorlagen. Spätere gesundheitliche Verschlechterungen, also sogenannte Folgeschäden sind nicht berücksichtigungsfähig, da sie nicht unmittelbar durch Thalidomid verursacht wurden.
Vertrauensschutz: Ihre bestehenden Ansprüche bleiben gesichert!
Durch die Änderungen im Fünften und Sechsten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde der sogenannte Vertrauensschutz eingeführt. Dieser schützt Ihre anerkannten Leistungsansprüche dauerhaft – selbst dann, wenn frühere Berechnungen fehlerhaft waren.
Das bedeutet für Sie:
Ihre Leistungen bleiben erhalten. Eine Aberkennung ist nur möglich, wenn vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben im Antragsverfahren gemacht wurden.
Auch zu hohe Schadenspunkte aus früheren Verfahren bleiben gültig und werden bei einer neuen Festsetzung weiterhin berücksichtigt.
Der Vertrauensschutz stärkt Ihre Planungssicherheit und schützt Ihre Rechte – ein klares Signal für Verlässlichkeit und Fairness im Umgang mit anerkannten Betroffenen.
Dokumente zur Revision
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Merkblatt zum RevisionsverfahrenPrüfung von höheren Leistungen der Conterganstiftung