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Mobilität für Menschen mit Conterganschädigung

Bewegungsfreiheit bedeutet Lebensqualität. Sie ermöglicht alltägliche Erledigungen, berufliche Wege und persönliche Reisen. Menschen mit Conterganschädigung haben viele Möglichkeiten, mobil zu bleiben. Dabei ergeben sich oft spezielle Fragen: Welche Umbauten kommen infrage? Wo finde ich Unterstützung? Was muss ich bei der Planung beachten?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen und praktische Tipps für Ihre individuelle Mobilität: vom Fahrradumbau über das Autofahren bis hin zu Bahn- und Flugreisen. 

Fahrradumbau: Passende Lösungen für mehr Bewegungsfreiheit

Radfahren ist für viele Menschen mit Conterganschädigung nicht nur Fortbewegung, sondern auch Unabhängigkeit und Lebensfreude. Mit individuell angepassten Rädern oder Spezialumbauten wird es möglich, mobil zu bleiben.

Individuelle Lösungen für unterschiedliche Anforderungen

Ob Dreirad, Tandem, Handbike oder Spezialkonstruktion: Welche Lösung für Sie die passende ist, hängt von Ihren körperlichen Voraussetzungen und persönlichen Wünschen ab. Viele Menschen mit Conterganschädigung profitieren von ergonomischen Umbauten, zum Beispiel bei verkürzten Gliedmaßen, eingeschränkter Tretkraft oder Gleichgewichtsstörungen.

Spezialisierte Fahrradhändler, Sanitätshäuser und Werkstätten beraten Sie bei der Auswahl und Umsetzung. Je nach Bedarf lassen sich Lenker, Pedale, Sättel, Halterungen oder elektronische Schaltungen individuell anpassen.

Tipp: Probefahrten helfen dabei, das richtige Modell zu finden – vor allem, wenn Antrieb oder Steuerung vom klassischen Fahrrad abweichen.

Zuschüsse durch die Krankenkasse möglich

Therapieräder gelten vor allem bei Kindern und Jugendlichen als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch für Erwachsene kann sich ein Antrag auf Kostenübernahme lohnen. Wichtig ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

 

So gehen Sie vor:

  • Lassen Sie sich bei einem spezialisierten Fachhändler beraten.
  • Holen Sie einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Rad mit den notwendigen Umbauten ein.
  • Besprechen Sie diesen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Lassen Sie sich das Therapierad ärztlich verordnen – mit Begründung zur medizinischen Notwendigkeit.
  • Reichen Sie ärztliche Verordnung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Hinweis: Grundlage für die Kostenübernahme ist § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese den Behandlungserfolg sichern oder eine Behinderung ausgleichen.

Händler- und Modellinformationen finden

Konkrete Modell- und Händlerverzeichnisse für speziell angepasste Fahrräder finden Sie in der Regel direkt auf den Internetseiten der Hersteller. Dort können Sie sich über verfügbare Modelle, Anpassungsoptionen und regionale Fachhändler informieren. 

Einen guten Einstieg bieten die Hersteller, die sich auf Räder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen spezialisiert. Sie ermöglichen gezielte Suchen nach Standorten oder Produktvarianten. 

Eine Auswahl hilfreicher Links finden Sie hier:

Fahrradhersteller

Allgemeine Informationen

Magazinbeiträge zum Thema Fahrrad

Auf dem Fahrrad sieht man die Welt anders.

Wie kann Radfahren trotz Einschränkungen möglich werden? Martin Dreßler berichtet im Interview von seinen Radtouren, seinen Erfahrungen mit Spezialumbauten und warum ein guter Klempner manchmal der beste Helfer ist.

Das Fahrrad muss sich nach dem Fahrer richten – nicht umgekehrt

Fahrradexpertin Juliane Neuß spricht im Interview über technische Lösungen für Menschen mit Einschränkungen, die Bedeutung ergonomischer Anpassung und warum individuelle Beratung so wichtig ist.

Autoumbau: Fahrzeug anpassen und Mobilität sichern

Ein eigenes Auto erleichtert den Alltag – ob auf dem Weg zur Arbeit, zu Terminen oder in der Freizeit. Für Menschen mit Conterganschädigung gibt es viele technische Möglichkeiten, ein Fahrzeug an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Umbauten sinnvoll sein können, wie die Beratung abläuft, welche Anbieter es gibt und wie Sie die Finanzierung klären.

Welche Anpassungen sind möglich?

Die technische Ausstattung eines Fahrzeugs kann an Ihre körperlichen Bedürfnisse angepasst werden. Die Art der Anpassung hängt davon ab, welche Funktionen Ihnen schwerfallen und welche Unterstützung Sie brauchen. Ziel ist es, die sichere Nutzung des Fahrzeugs zu ermöglichen und Ihre Selbstständigkeit zu stärken.

Mögliche Maßnahmen umfassen:

  • Ein- und Ausstiegshilfen, z. B. Rampen oder Schwenksitze
  • Verladevorrichtungen für Rollstühle
  • Handbedienungen für Bremse und Gas
  • Lenkungshilfen und Drehknäufe
  • Spezialsitze für mehr Komfort und Stabilität
  • Unterstützung bei elektrischen Bedienelementen

Welche Umbauten im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von Ihrer körperlichen Situation und den Anforderungen an das Fahrzeug ab.

Wo erfahre ich, was ich brauche?

Hilfreich ist eine fahrphysiologische Untersuchung, zum Beispiel in einer sogenannten Driver-Test-Station (DTS). Dort werden Ihre Beweglichkeit, Reaktionsfähigkeit und Muskelkraft in Bezug auf Fahraufgaben getestet, etwa beim Lenken, Bremsen oder Beschleunigen. 

Die Ergebnisse zeigen, welche technischen Anpassungen notwendig und sinnvoll sind.

Beratung und Fachbetriebe

Fahrzeugumbauten sind meist individuelle Lösungen und sollten ausschließlich von spezialisierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Anpassungen zu Ihren körperlichen Voraussetzungen und Ihrem Fahrzeug passen. Ziel ist es, eine sichere und komfortable Nutzung zu ermöglichen, die zuverlässig an Ihre persönliche Situation angepasst ist.

 

Nützliche Adressen für die Suche nach spezialisierten Betrieben:

  • vfmp.de
    Der Verband der Fahrzeugumrüster für mobilitätseingeschränkte Personen in Deutschland e. V. besteht seit 2004 und vereint rund 30 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Umrüstung und Herstellung.
  • autoanpassung.de
    Das unabhängige Informationsportal bietet eine Übersicht von mehr als 70 Umrüstbetrieben. Die Suche lässt sich nach Region und Anpassungsart filtern.
  • ADAC 
    Der Automobilclub informiert über Fahrhilfen, Fahrzeuganpassungen und spezialisierte Anbieter in ganz Deutschland.

Wichtig: Nach dem Umbau muss eine technische Prüfung durch den TÜV oder die DEKRA erfolgen. Erst dann erhält das Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Auch Ihre Kfz-Versicherung sollte über die Änderungen informiert werden, um den Versicherungsschutz zu sichern.

Wie hoch sind die Kosten für den Autoumbau?

Die Kosten für einen Fahrzeugumbau variieren stark nach Umfang und technischen Anforderungen. Hier ein paar Richtwerte:

  • Handbedienung für Gas und Bremse: ab ca. 2.500 Euro
  • Schwenksitz: ca. 3.000 Euro
  • Heckeinstieg für Rollstuhlfahrende: ab ca. 7.000 Euro
  • Umfangreiche Spezialumbauten können deutlich teurer sein

Eine gute Beratung hilft dabei, eine passende und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Finanzierung und Zuschüsse

Je nach Lebenssituation gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:

Wenn Sie erwerbstätig sind

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft auf ein Auto angewiesen, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, können Sie Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) beantragen. Zuständig sind die Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt.

Mögliche Leistungen sind:

  • Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrzeugs
  • Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • Unterstützung beim Erwerb der Fahrerlaubnis

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind

Greift die KfzHV nicht, kann das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe – eine Grundlage sein. 

Nach § 83 SGB IX sind dort Leistungen zur Mobilität für Menschen mit Behinderung verankert. Diese können umfassen:

  1. Leistungen zur Beförderung, zum Beispiel durch Fahrdienste
  2. Leistungen für ein Kraftfahrzeug, wenn Sie selbst fahren oder das Fahrzeug durch eine andere Person geführt wird

Leistungen nach Punkt 1 erhalten Sie, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Sie nicht zumutbar ist. Punkt 2 gilt, wenn Sie ein Fahrzeug selbst oder über Dritte nutzen können. In diesem Fall können unter anderem folgende Leistungen infrage kommen:

  • Zuschüsse zur Anschaffung eines Fahrzeugs
  • Kostenübernahme für behinderungsbedingte Zusatzausstattungen
  • Leistungen zur Instandhaltung und zum laufenden Betrieb
  • Unterstützung beim Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Höhe richtet sich nach der KfzHV. Auskünfte erteilt Ihr zuständiges Sozialamt.

 

Tipp: Rentenkapitalisierung nutzen

Eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit ist die Kapitalisierung der Rente. Dabei lassen Sie sich einen Teil Ihrer bewilligten Conterganrente für bis zu fünf Jahre im Voraus auszahlen. Wichtig: Der Antrag sollte vor dem Umbau gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im Bereich Finanzielle Leistungen.

Weitere Vergünstigungen

Neben Zuschüssen für Fahrzeug und Umbauten gibt es weitere finanzielle Vorteile:

  • Neuwagenrabatte: Viele Hersteller bieten Sonderkonditionen an. Die genaue Höhe verhandeln Sie über den Autohändler.
  • Steuervergünstigungen: Nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) können Menschen mit den Merkzeichen “H”, “Bl”, oder “aG” im Schwerbehindertenausweis vollständig von der Kfz-Steuer befreit werden. Mit orangefarbenem Schwerbehindertenausweis (nach SGB IX) ist eine Ermäßigung von 50 Prozent möglich, sofern keine unentgeltliche Beförderung im ÖPNV genutzt wird.
  • Behindertenparkplätze: Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie spezielle Parkplätze nutzen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde.
  • Gurtbefreiung: In Ausnahmefällen kann eine ärztlich bescheinigte Gurtbefreiung beantragt werden – ebenfalls bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde.
Anbieter und Informationsportale
  • vfmp.de
    Verband der Fahrzeugumrüster für mobilitätseingeschränkte Personen in Deutschland e. V. – mit Übersicht zertifizierter Umrüstbetriebe.
  • Rehadat
    Unabhängiges Informationsportal 
  • ADAC: Behindertengerechte Fahrzeugumbauten
    Der Automobilclub informiert über technische Möglichkeiten, Anbieter und Hinweise zur Mobilität mit Behinderung.
  • Mobilcenter Zawatzky
    Spezialist für Sprachsteuerungen und technische Sonderlösungen im Fahrzeugumbau.
  • ASP-Behindertenfahrzeuge
    Anbieter von individuellen Umbauten und Fahrzeuglösungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
  • Kirchhoff Mobility
    Umfangreiches Portfolio an Fahrzeuganpassungen, deutschlandweit aktiv.
  • Felitec
    Speziallösungen für Lenkung, Pedale und Fahrzeugumbauten.
  • Paramobil Kopp
    Anbieter von Umrüstungen mit Fokus auf barrierefreies Fahren und Sitzein- und -ausstieg.
  • SW-Reha Mobil GmbH
    Fahrzeugumbauten, Rollstuhlverladehilfen und Sonderlösungen mit Sitz in Dortmund.
  • Automobile Sodermanns
    Spezialist für Fußlenkung und Dysmelie-Umbauten.
Weitere Unterstützung

Bahnreisen: Komfortabel und barrierefrei unterwegs

Reisen mit der Bahn ist eine bequeme und klimafreundliche Möglichkeit, Deutschland und Europa zu erkunden. Auch für Menschen mit Conterganschädigung gibt es zahlreiche Angebote und Unterstützung, um barrierefrei ans Ziel zu kommen – von der Hilfe beim Einsteigen bis zur Planung von barrierefreien Reisezielen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wo Sie Unterstützung finden, wie die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn hilft und welche weiteren Angebote es gibt.

Unterstützung durch die Bahnhofsmissionen

In über 100 Städten in Deutschland helfen die Bahnhofsmissionen Menschen mit körperlichen Einschränkungen kostenfrei und ohne Anmeldung beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Sie bieten außerdem:

  • Auskünfte zu Verbindungen 
  • Unterstützung mit Rollstuhl, Gepäckwagen oder Hebebühne
  • Aufenthaltsmöglichkeiten bei längeren Wartezeiten
  • In Einzelfällen: Übernachtung vor Ort

Einen Überblick über die nächstgelegene Bahnhofsmission finden Sie auf der Website der Bahnhofsmissionen anhand einer interaktiven Deutschlandkarte.

Barrierefreie Reiseziele entdecken

Reisen mit Mobilitätseinschränkungen ist nicht nur möglich, sondern oft überraschend komfortabel. In Deutschland gibt es zahlreiche Reiseziele, die sich barrierefrei mit der Bahn erreichen lassen. Die Deutsche Bahn bietet mit „Leichter Reisen – Barrierefreie Urlaubsziele in Deutschland“ und „Barrierefrei Austria“ spezielle Mobilitätspakete an. Sie erleichtern die Planung barrierefreier Bahnreisen und zeigen auf, welche Urlaubsregionen besonders gut geeignet sind.

In den Mobilitätspaketen finden Sie unter anderem:

  • Hinweise zu barrierefreien Anschlussverbindungen
  • Informationen zu Reiseangeboten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
  • spezielle Hinweise zu Angeboten für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung
  • Tipps zu Kultur-, Natur- und Freizeitangeboten an den Reisezielen

Tipp: Lassen Sie sich ein unverbindliches Reiseangebot direkt über das barrierefreie Serviceportal der Deutschen Bahn erstellen. Das gibt Ihnen eine erste Orientierung zu Kosten und Verbindungen.

Weitere Informationen und das passende Formular finden Sie unter: www.bahn.de/barrierefrei

Weitere Hilfen

Die Mobilitätsservice‑Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn ist Ihre zentrale Anlaufstelle für konkrete Unterstützung bei barrierefreien Bahnreisen. Sie hilft Ihnen bei der Planung, beantwortet Fragen zur Zugausstattung und unterstützt Sie bei der Organisation von Ein‑ und Ausstiegshilfen. 

Für Reisende, die gehörlos sind, steht ein spezieller Kontakt zur Verfügung: deaf-msz@deutschebahn.com. Weitere Infos finden Sie hier.

Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn auf bahnhof.de barrierefreie Informationen zu Bahnhöfen und Reiseangeboten an. Dort finden Sie:

  • Informationen zu Barrierefreiheit an Bahnhöfen
  • Ausstattung von Bahnsteigen
  • Hinweise zu Aufzügen und Wegführungen

Flugreisen: Gut vorbereitet in die Luft

Ob für Urlaub oder Geschäftsreise – Flugzeuge bringen Sie schnell und komfortabel ans Ziel, auch über große Entfernungen. Für Menschen mit Conterganschädigung ist die Planung einer Flugreise allerdings häufig mit besonderen Fragen verbunden. 

Hier finden Sie praktische Informationen zum barrierefreien Fliegen und Hinweise, wie Sie Ihre Flugreise gut vorbereiten.

Rechte für Reisende mit körperlichen Einschränkungen

Innerhalb der EU gelten seit 2006 einheitliche Regelungen: Die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 verpflichtet Fluggesellschaften und Flughäfen, Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit kostenfrei zu unterstützen. Dazu zählen:

  • Mitnahme von bis zu zwei Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl)
  • Sichere Beförderung von Blindenhunden
  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen
  • Informationen zum Flug in zugänglicher Form
  • Unterstützung bei der Nutzung der Bordtoilette

Ein Rollstuhl gilt bei diesen Regelungen als Mobilitätshilfe und nicht als Gepäck. Das bedeutet: Er wird nicht gesondert berechnet und zählt nicht zum freien Bordgepäck dazu.

Bitte beachten Sie: Bei Flügen aus dem Nicht‑EU‑Ausland in die EU gelten diese Regelungen nur für Fluggesellschaften mit Sitz in einem EU‑Mitgliedstaat.

Unterschiede bei den Fluggesellschaften

Service und Abläufe für Fluggäste mit Einschränkungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Manche Fluglinien verlangen eine Begleitperson, wenn Passagiere im Notfall nicht eigenständig handeln können. Diese Person muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich dazu in der Lage sein, Hilfe zu leisten.

Tipp: Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft frühzeitig über Ihren Unterstützungsbedarf – am besten mindestens 48 Stunden vor Abflug. Erfragen Sie auch, welche Hilfe Ihnen am Zielort zur Verfügung steht.

Unterstützung an Flughäfen der EU

Auf Grundlage der EU‑Regelung müssen Flughäfen in der EU sowie in Island, Norwegen und der Schweiz für Menschen mit körperlichen Einschränkungen besondere Hilfe anbieten. Dazu gehören unter anderem:

  • Hilfe vom Parkplatz oder Bahnhof zum Check‑in
  • Unterstützung durch Sicherheitskontrollen bis zum Gate
  • Assistenz beim Einsteigen in das Flugzeug
  • Hilfe beim Verstauen des Handgepäcks
  • Unterstützung beim Verlassen des Flugzeugs und beim Abholen des Gepäcks

Viele Flughäfen bieten außerdem spezielle Bereiche in der Abflughalle an, die auf die Bedürfnisse von Reisenden mit Einschränkungen ausgerichtet sind.

Begleitperson – wann ist das nötig?

Einige Fluggesellschaften verlangen aus Sicherheitsgründen, dass Reisende mit eingeschränkter Beweglichkeit mit einer Begleitperson fliegen, die im Notfall Unterstützung leisten kann. Diese Person muss älter als 16 Jahre sein und körperlich in der Lage, im Notfall zu helfen.

Da die Regelungen je nach Airline unterschiedlich sind, lohnt sich eine vorherige Rücksprache mit der Fluggesellschaft.

Hilfe bei Problemen

Wenn es während Ihrer Flugreise zu Problemen kommt, können Sie sich an das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig wenden. Es ist die zentrale Beschwerdestelle für Fragen rund um Barrierefreiheit beim Fliegen, die an deutschen Flughäfen beginnen, oder auch, wenn die Airline ihren Sitz außerhalb der EU hat. 

Nutzen Sie dafür das offizielle Beschwerdeformular für Fluggäste mit Einschränkungen, das per Post oder E-Mail eingereicht werden kann.