Rechtliche Grundlagen der Conterganstiftung
Was die Conterganstiftung leisten darf und wie sie es tut, ist gesetzlich geregelt. Das Conterganstiftungsgesetz, die Stiftungssatzung und die Conterganschadensrichtlinien bilden den verbindlichen Rahmen für alle Leistungen und Entscheidungen der Stiftung. Sie legen fest, welche Ansprüche Menschen mit Conterganschädigung haben, unter welchen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden und wie Verfahren ablaufen.
Diese Grundlagen sind nicht nur interne Steuerungsinstrumente. Sie schützen Ihre Rechte. Und sie schaffen Verlässlichkeit: Sie wissen, auf welcher Basis Entscheidungen getroffen werden.
Im Sinne von Transparenz stellen wir Ihnen hier alle relevanten Gesetze, Richtlinien und Dokumente zur Verfügung. Sie können alle Unterlagen einsehen und herunterladen.
Das Conterganstiftungsgesetz
Das Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Conterganstiftung. Es regelt ihre Aufgaben und die Leistungen, auf die Menschen mit Conterganschädigung Anspruch haben. Das Gesetz trat 2009 in Kraft. Zuletzt geändert wurde es durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 15. Juli 2021.
Das Conterganstiftungsgesetz wird Ihnen hier auch in Gebärdensprache erklärt.
Schutz für Sie und Ihre Angehörigen
Paragraf 18 ContStifG schützt Sie und Ihre nächsten Angehörigen vor finanziellen Forderungen durch den Sozialhilfetäger.
Die Regelung gilt, wenn Sie Leistungen der Sozialhilfe erhalten. In diesem Fall darf der Sozialhilfetäger Ihre nächsten Angehörigen nicht zur Rückzahlung oder Kostenbeteiligung heranziehen.
Das bedeutet konkret:
- Ihr Einkommen und Ihr Vermögen sind geschützt.
- Das Einkommen und das Vermögen Ihrer nächsten Angehörigen sind geschützt.
- Ihre Angehörigen werden finanziell entlastet.
Diese Regelung wurde im Rahmen des dritten Änderungsgesetzes eingeführt.
Dokumente zum Conterganstiftungsgesetz
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ConterganstiftungsgesetzSechstes Gesetz zur Änderung
Die Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung regelt die interne Organisation der Conterganstiftung. Sie legt fest, wer welche Aufgaben übernimmt und wer welche Entscheidungen treffen darf.
Wie die Satzung entsteht und geändert wird
Der Stiftungsrat erlässt die Satzung und ändert sie bei Bedarf. Jede Änderung muss vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt werden. Genehmigte Änderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Was die Satzung für Ihre Leistungen regelt
Im Leistungsbereich enthält die Satzung Regelungen zur Kapitalisierung der Conterganrente. Kapitalisierung bedeutet: Ein Teil der monatlichen Conterganrente wird als einmalige Zahlung ausgezahlt.
Die Satzung regelt dazu folgende Punkte:
- die Voraussetzungen für eine Kapitalisierung im berechtigten wirtschaftlichen Interesse
- die Voraussetzungen für eine Interessenkapitalisierung
- den Umfang der jeweiligen Kapitalisierung
- die Berechnungsmethode für den Kapitalisierungsbetrag
Richtlinien der Conterganstiftung
Die Conterganstiftung arbeitet auf Grundlage verbindlicher Richtlinien. Sie regeln, welche Leistungen Sie erhalten, unter welchen Voraussetzungen Projekte gefördert werden und wie die medizinischen Kompetenzzentren unterstützt werden.
Welche Richtlinien gelten
Für Sie bereitgestellt sind:
- die Conterganschadensrichtlinie mit allen zugehörigen Anlagen
- die Richtlinie zur Förderung von Projekten
- die Richtlinie zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren
Außerdem finden Sie hier eine Liste der Schädigungen, die nach den Richtlinien anerkannt werden können.
Dokumente
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Tabelle KapitalentschädigungRichtlinie für Leistungen Anlage 1
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Medizinische PunktetabelleRichtlinie für Leistungen Anlage 2
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ConterganrententabelleRichtlinie für Leistungen Anlage 3
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Tabelle der jährlichen SonderzahlungenRichtlinie für Leistungen Anlage 4
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Tabelle der Leistungen für spezifische BedarfeRichtlinie für Leistungen Anlage 5
Die Geschäftsordnung der Medizinischen Kommissionen
Die Conterganstiftung hat zwei Medizinische Kommissionen. Beide sind Gremien des Vorstandes der Stiftung. Sie prüfen medizinische Fragen, die für die Anerkennung von Conterganschäden und die Leistungsgewährung relevant sind.
Die Grundlage für die Arbeit beider Kommissionen ist die Geschäftsordnung. Sie regelt Verfahren, Zuständigkeiten und Arbeitsweise der Gremien.
Weitere Informationen zu den Medizinischen Kommissionen finden Sie hier.
Ihre Rechte: Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Menschen mit Conterganschädigung haben Ansprüche und Rechte, die auf mehreren gesetzlichen Grundlagen beruhen. Neben dem Conterganstiftungsgesetz und den Conterganschadensrichtlinien gelten weitere Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene. Diese stärken Ihre Rechte in zentralen Lebensbereichen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Die UN-Generalversammlung beschloss sie am 13. Dezember 2006. In Kraft getreten ist sie am 3. Mai 2008.
Die Konvention bekräftigt: Allgemeine Menschenrechte gelten ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus enthält sie Regelungen, die auf die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind.
154 Staaten und die Europäische Union haben die Konvention anerkannt. Sie betrachtet Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt seit dem 1. Mai 2002 die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Recht. Es setzt das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot um.
Das BGG definiert grundlegende Begriffe:
- Benachteiligung: Jede ungerechtfertigte Schlechterstellung aufgrund einer Behinderung
- Barrierefreiheit: Zugänglichkeit ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderung
Das Gesetz regelt außerdem die Rechte anerkannter Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderung, z. B. das Verbandsklagerecht. Es schuf erstmals auch die Grundlage für die Einsetzung einer Beauftragten oder eines Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Im Jahr 2016 beschloss das Bundeskabinett eine Weiterentwicklung des BGG. Dabei wurde der Behinderungsbegriff neu gefasst: Behinderung wird seitdem als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren verstanden. Grundlage dieser Anpassung ist die UN-Behindertenrechtskonvention.
Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Es bündelt die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmals in einem Gesetz und entwickelt sie weiter.
Das Gesetz regelt unter anderem:
- den Behandlungsvertrag zwischen Patientinnen und Patienten sowie Behandelnden
- die Informationspflichten der Behandelnden
- die Einwilligung der Patientinnen und Patienten in eine Behandlung
- die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung
- die Dokumentationspflicht der Behandelnden
- das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte
- eindeutige Beweislastregeln bei Haftungsfragen
Stärkung der Rechte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Rechte der Versicherten gestärkt. Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung
- stärkere Rechte gegenüber Leistungserbringern
- schnellere Leistungsgewährung
- Ausbau der Patientenbeteiligung
- mehr Transparenz über bestehende Rechte
Weiterführende Links
Informationen der Aktion Mensch zur UN-Behindertenrechtskonvention
Das Behindertengleichstellungsgesetz
Ratgeber für Patientenrechte des Bundesministeriums der Justiz für Verbraucherschutz
Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache
Bundesteilhabegesetz - Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Bundesgesetz. Es gibt jeder Person das Recht, amtliche Informationen von Bundesbehörden einzusehen, ohne dafür eine Begründung angeben zu müssen.
Was das für Sie bedeutet
Die Conterganstiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt damit dem IFG. Sie haben das Recht, Informationen bei der Stiftung anzufragen.
Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten Dritter werden dabei geschützt.