Aktuelles

111. Stiftungsratssitzung ohne Zutrittsbeschränkung

Mit Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden alle besonderen Schutzmaßnahmen für die Arbeit in den Dienstgebäuden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ab dem 27. Mai 2022 zurückgenommen. Damit gibt es auch keine Belegungshöchstgrenzen mehr für die Veranstaltungsräume.

Die 111. Stiftungsratssitzung kann damit am 14. Juni 2022 ohne Zutrittsbeschränkung stattfinden.