Expertinnen- und Expertenkommission

Der aktuelle Forschungsstand weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ältere Menschen mit lebens-begleitender Behinderung vulnerabel für intersektionale Diskriminierung sind. Das bedeutet, dass sie durch die Kombination höheren Alters und Behinderung doppelt gefährdet sind, soziale Ausgrenzung, Einsamkeit und Isolation zu erfahren. Entsprechend wurde bereits anhand der Heidelberger Studie (2012) darauf hingewiesen, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit im zunehmenden Alter verschlechtern wird.

Der Vorstand der Conterganstiftung hat sich dieser wichtigen Thematik angenommen und eigens die Expertinnen- und Expertenkommission für zukunftsgewandte Themenstellungen eingerichtet, um entsprechende Vorschläge und Ideen für die Verbesserung der Lebenssituationen der Betroffenen zu sammeln.

Um eine adäquate Unterstützung der Betroffenen in der Lebensphase Alter zu fördern, wird die Kommission daher unter den Schwerpunkten Gesundheitliche Versorgung, Psychosoziale Begleitung und Wohnen Handlungsempfehlungen erarbeiten. Ziel ist es, veränderte Bedarfe, die es aufgrund des zunehmenden Alters von Menschen mit Conterganschädigung gibt, darzustellen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie auf diese Bedarfe reagiert werden kann.

Während des gesamten Zeitraums werden sich die Expertinnen und Experten insgesamt mindestens vier Mal zu Kommissionssitzungen treffen. Der Austausch zwischen den Mitgliedern soll zudem durch das Bilden von Arbeitsgruppen rege bleiben. Die Kommission hält die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem abschließenden, an den Vorstand zu übergebendem Bericht fest, für dessen Erstellung ein Zeitraum von drei Jahren angedacht ist.

Die Vorsitzenden der Expertinnen- und Expertenkommission sind Frau Barbara Steffens und Herr Dr. Niklas Lenhard-Schramm.

Geschäftsbereich Expertinnen- und Expertenkommission

In der Geschäftsstelle der Conterganstiftung wurde zur Unterstützung der Kommission ein eigener Geschäftsbereich eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereichs Expertinnen- und Expertenkommission sind dafür zuständig, die Vorsitzenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Dies beinhaltet administrative und organisatorische Angelegenheiten, wie die Sitzungsplanung und deren Vor- und Nachbereitung. Ebenso unterstützen sie bei der Erstellung des abschließenden Berichtes.

Bei Fragen zur Expertinnen- und Expertenkommission stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unter der E-Mail Adresse expertenkommission@contergan.bund.de oder der Telefonnummer 0221 3673 3314 gerne zur Verfügung.

Die Kommission besteht insgesamt aus 14 Mitgliedern, welche vom Vorstand ernannt wurden. Sie lassen sich wie folgt einteilen:

Vorsitzende

  • Frau Barbara Steffens
  • Herr Dr. Niklas Lenhard-Schramm

Vertreter der Ärzteschaft

  • Herr PD Dr. med. Alexander Niecke (Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin)
  • Herr Prof. Dr. med. Ralph Naumann (Facharzt für Onkologie und Hämatologie)
  • Herr Prof. Dr. med. Stephan Martin (Facharzt für Orthopädie)
  • Herr Prof. Dr. med. Klaus Peters (Facharzt für Orthopädie)

Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen

  • Frau Bettina Ehrt
  • Herr Udo Herterich
  • Frau Claudia Schmidt-Herterich
  • Herr Christian Stürmer

Vertreterinnen aus den Bereichen Wohnen, Sozial- und Gesundheitswesen

  • Frau Dr. Romy Reimer
  • Frau Dr. Almut Satrapa-Schill

Vertreterin aus dem Bereich der Tele-Medizin

  • Frau Prof. Dr. Sylvia Thun

Vertreter aus den Bereichen Verwaltung und Recht

  • Herr Markus Leßmann