Kapitalisierung der Rente

Sie haben die Möglichkeit, sich die bewilligte Conterganrente ganz oder teilweise für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren im Voraus auszahlen zu lassen. Der Zinssatz beträgt zurzeit 2,92 % pro Jahr. Die Höhe der Zinsen gilt jeweils vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Die Abzinsung ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik. Damit wird berechnet, welcher Kapitalisierungsbetrag unter Berücksichtigung der Zinsen ausgezahlt werden kann. Es wird der Wert einer zukünftigen Zahlung für einen Zeitpunkt berechnet, der vor der Zahlung liegt. Die Zinshöhe entspricht einer von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rendite bestimmter börsennotierter Bundeswertpapiere. Dies ist in der Stiftungssatzung festgelegt.

Antragsverfahren

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten. Bitte füllen Sie den Antrag auf Rentenkapitalisierung vollständig aus und beschreiben Sie Ihr Vorhaben so präzise wie möglich. In den verschiedenen Verwendungszwecken erklären wir, welche Unterlagen wir zur Antragsbearbeitung zusätzlich benötigen.

Rückkapitalisierung

Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann in Ausnahmefällen gegen Rückzahlung der noch offenen Kapitalisierungssumme rückkapitalisiert werden. Für die Rückkapitalisierung ist ein Antrag erforderlich. Eine Rückkapitalisierung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung kapitalisiert wurde und der Verwendungszweck der alten Kapitalisierung wegfällt, da in Zukunft eine andere Immobilie als Wohnraum genutzt wird.
Ein Formular müssen Sie hierfür nicht ausfüllen. Führen Sie wichtige Gründe an und weisen Sie uns nach, weswegen Sie die Kapitalisierung vorzeitig beenden wollen. Vergessen Sie bitte nicht Ihren Antrag zu unterschreiben.
Wenn Ihrem Antrag auf Rückkapitalisierung stattgegeben wird, widerruft die Conterganstiftung den ursprünglichen Kapitalisierungsbescheid. Zu einem bestimmten Stichtag wird die "alte" Kapitalisierung beendet und der Rückzahlungsbetrag festgesetzt.

Danach erfolgt die Rückzahlung der Abfindungssumme. Dazu wird zunächst berechnet, wie hoch die Kapitalisierungssumme bei einer Kapitalisierung bis zu dem bestimmten Stichtag gewesen wäre. Hiervon werden dann die aufgrund der bisherigen Kapitalisierung bis zum Stichtag von der Conterganrente einbehaltenen Beträge abgezogen. Dieser Betrag ist an die Conterganstiftung bis zum Stichtag zurückzuzahlen.
Im Monat nach der Rückzahlung der Abfindungssumme erhalten Sie Ihre Conterganrente wieder in voller Höhe, sofern keine weiteren laufenden Kapitalisierungen bestehen.

Dokumente

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Tabelle

  • Tabelle Kapitalisierung der Rente - pdf, 137 KB

Merkblätter

  • Kapitalisierung der Rente - pdf, 154 KB
  • Kapitalisierung der Rente Anlage 1 Eigene Wohnzwecke - pdf, 134 KB
  • Kapitalisierung der Rente Anlage 2 Berechtigtes Wirtschaftliches Interesse - pdf, 143 KB
  • Kapitalisierung der Rente Anlage 3 Sonstige Interessen - pdf, 123 KB

Anträge

  • Wohnraum zur Eigennutzung kaufen - pdf, 425 KB
  • Baugrundstück kaufen - pdf, 421 KB
  • Renovierungen und Umbauten finanzieren - pdf, 434 KB
  • Baudarlehen / Bauspardarlehen ablösen - pdf, 439 KB
  • Berechtigtes wirtschaftliches Interesse - pdf, 826 KB
  • Sonstige Interessen - pdf, 426 KB