Stiftungsrat

Die 13. Amtsperiode des Stiftungsrates der Conterganstiftung endet am 30.11.2024. Zur Neubesetzung der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter wird in diesem Jahr eine Briefwahl unter allen anerkannten Menschen mit Conterganschädigung durchgeführt. Hier erfahren Sie Aktuelles zur Wahl der Betroffenenvertretung. 

 

Der Stiftungsrat ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern (der/dem Vorsitzenden und höchstens sechs weiteren Mitgliedern). 

Drei Mitglieder werden vom BMFSFJ im Einvernehmen mit BMF und BMAS benannt. Zwei weitere Personen werden vom BMFSFJ auf Vorschlag der Menschen, die durch thalidomidhaltige Präparate der Grünenthal GmbH  geschädigt wurden, berufen. Bis zu zwei weitere Mitglieder kann das BMFSFJ aus der Wissenschaft berufen.

 

Der Stiftungsrat nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Er beschließt alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören.
  • Er überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes.
  • Er stellt Richtlinien für die Verwendung von Mitteln auf.

 

Der aktuelle Stiftungsrat besteht in seiner 13. Amtszeit. Es gibt fünf ordentliche Mitglieder und fünf Stellvertreter:

Herr Andreas Schulze (Vorsitzender des Stiftungsrates), BMFSFJ (Stellvertreter: Herr Johannes-Wilhelm Rörig)

Herr Dr. Jürgen Ehler, BMF (Stellvertreterin: Frau Diana Claudia Wesche)

Frau Bärbel Kroll, BMAS (Stellvertreter: Herr Torsten Einstmann)

Frau Barbara Bettina Ehrt, aus dem Kreis der Leistungsempfängerinnen und -empfängern gewähltes Stiftungsratsmitglied (Stellvertreter: Herr Udo Herterich)

Herr Christian Stürmer, aus dem Kreis der Leistungsempfängerinnen und -empfängern gewähltes Stiftungsratsmitglied (Stellvertreter: Herr Andreas Meyer)