Übersicht Pflege

Die Pflegeleistungen für Menschen mit Conterganschädigung und deren gesetzliche Regelungen

Die Heidelberger Studie, die die aktuelle Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigung untersuchte, zeigte, dass 37,6% der Befragten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das neue Conterganstiftungsgesetz änderte die für die Geschädigten wichtige Regelung des § 18 ContStG umfassend: Da die nächsten Angehörigen oftmals durch die mit der Schädigung verbundenen Anforderungen erheblich belastet sind, sollen sie nicht von dem Träger der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können, wenn ein Mensch mit Conterganschädigung Leistungen des Sozialhilfeträgers erhält. Einkommen und Vermögen der Geschädigten, sowie der Angehörigen werden durch die Vorschrift umfassend geschützt.

Die möglichen Leistungen und gesetzlichen Regelungen zur Pflege werden hier weiter erörtert. Weiterführende Informationen erhalten Sie, wenn Sie mit der Maus auf das entsprechende Datum klicken.