Pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe

Seit 2017 wird eine pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe ohne Antrag an Menschen mit Behinderung gewährt, denen eine Conterganrente zusteht. Zunächst erhalten alle Leistungsberechtigten einen jährlichen Betrag in Höhe von 4.800 Euro. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der pauschalen Leistung nach der Schwere des Körperschadens und der hierdurch hervorgerufenen Körperfunktionsstörungen. Der Betrag liegt zwischen 876 Euro und 9.900 Euro. Die Überweisung wird am 10.01. eines jeweiligen Jahres veranlasst.

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  • Tabelle spezifische Bedarfe - pdf, 49 KB