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116. Stiftungsratssitzung in Köln

Am 23. Oktober 2024 fand in Köln die 116. Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung statt. Im Mittelpunkt stand der Vorstandsbericht zum Abschluss der aktuellen fünfjährigen Amtszeit, in dem die wesentlichen Schwerpunkte der Vorstandsarbeit zusammengefasst wurden.

Der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler hob hierbei unter anderem die Vergabe und Beauftragung der Gefäßstudie hervor, die zurzeit unter der Leitung der Uniklinik Köln in Zusammenarbeit mit der Uniklinik Ulm durchgeführt wird. Diese Entscheidung war erforderlich geworden, nachdem Prof. Lund vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf aus gesundheitlichen Gründen die Beauftragung zurückgegeben hatte.

Ein weiterer zentraler Punkt war der Aufbau von zehn multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren. Da die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung zunächst fehlte, setzte sich der Vorstand erfolgreich für deren Schaffung durch den Deutschen Bundestag ein. Mit Unterstützung von Betroffenenverbänden, die auf Bitte der Stiftung Patenschaften übernommen haben, kommt die Vernetzung dieser Zentren gut voran.

Hinsichtlich der drohenden Einstellung von Leistungen an Empfängerinnen und Empfänger in Brasilien schlug der Vorstand den Abgeordneten des Familienausschusses des Deutschen Bundestages vor, das Conterganstiftungsgesetz zu ändern, um die Leistungen der Stiftung zu schützen. Der Vorgang hatte für eine erhebliche Belastung der Mitarbeitenden der Conterganstiftung gesorgt. Außerdem wurde auf Initiative des Vorstandes auch die Höhe der Schadenspunkte durch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren rechtlich abgesichert.

Der Vorstandsvorsitzende erinnerte außerdem an das „Fest der Begegnung“ anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Stiftung in Köln. Er dankte den Betroffenen und ihren Verbänden im In- und Ausland für die regelmäßigen Gespräche.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Vorstandsvorsitzende der Expertinnen- und Expertenkommission, die vom Vorstand unter der Leitung von Frau Barbara Steffens und Herrn Dr. Niklas Lenhard-Schramm eingesetzt wurde. Diese Kommission soll Empfehlungen zu den zukünftigen Bedarfen von Menschen mit Conterganschädigung vorlegen, insbesondere in den Bereichen medizinische Versorgung, psychosoziale Begleitung und Wohnen im Alter mit Beeinträchtigungen.

Ein weiteres Projekt war die Neuordnung der Medizinischen Kommission des Vorstandes. Die dazugehörige neue Geschäftsordnung wurde vom Stiftungsrat nach intensiver Beratung beschlossen und trat am 01. November 2024 in Kraft.

Der Vorstandsvorsitzende gratulierte den wiedergewählten und neu berufenen Mitgliedern des Stiftungsrates sowie deren Vertretungen. Gleichzeitig dankte er den Mitarbeitenden der Stiftung für ihren außerordentlichen Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat.

Ein ausdrücklicher Dank ging auch an den Vorsitzenden des Stiftungsrates, Herrn Schulze, die Mitglieder des Stiftungsrates sowie die Mitarbeitenden des BMFSFJ und der Geschäftsstelle für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

Auf Vorschlag der Bundesfamilienministerin, Frau Paus, und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen, wurde der Vorstand nach ausführlicher Aussprache für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt. Im Rahmen der Aussprache wurden unsachgemäße Behauptungen aufgestellt, die der Vorstand allesamt richtigstellte. Die neue Amtszeit des Vorstands beginnt am 01. Januar 2025.

Zudem wurde die Rechnungsprüfungsgesellschaft Curacon für den Zeitraum 2024–2026 mit der Prüfung der Stiftung beauftragt.

Das ausführliche Protokoll der Sitzung finden Sie nach seiner Freigabe in der nächsten Stiftungsratssitzung im Contergan-Infoportal.