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Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschende bei Terminen mit der Conterganstiftung

(Text in Einfacher Sprache unten)

Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung haben das Recht, innerhalb eines Gesprächs mit der Conterganstiftung mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren (§ 9 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Dies bedeutet, dass das Beratungsgespräch entweder unter Nutzung einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers oder beispielsweise mittels einer Kommunikationshelferin / eines Kommunikationshelfers, d. h. einer Person Ihres Vertrauens, wie z. B. erfahrene Angehörige, geführt wird.

Die Conterganstiftung übernimmt als Stiftung öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die dabei entstehenden Kosten (§ 9 Abs. 1 S. 2 BGG).

Sofern Sie eine Gebärdendolmetscherin / einen Gebärdendolmetscher benötigen, haben Sie ein weiteres Wahlrecht:

  1. Die Conterganstiftung stellt Ihnen für das anstehende Beratungsgespräch eine Gebärdendolmetscherin / einen Gebärdendolmetscher zur Verfügung.
  2. Die Gebärdendolmetscherin / der Gebärdendolmetscher wird von Ihnen selbst gestellt und die Conterganstiftung übernimmt die Kosten.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass Sie einen Termin für das Ersuchen um Auskunft und Beratung 14 Tage vor Inanspruchnahme schriftlich oder telefonisch bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung anmelden müssen. Teilen Sie uns hierbei mit, ob Sie selbst oder die Conterganstiftung eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher beauftragen.

 

(Einfache Sprache generiert mit dem Tool einfachesprache.xyz)

Sie haben das Recht auf Hilfe beim Sprechen mit der Contergan-Stiftung.

Wenn Sie nicht gut hören oder sprechen können, können Sie Hilfe bekommen.

Die Hilfe heißt Gebärdensprach-Dolmetscher oder Kommunikations-Helfer.

Das steht im Gesetz für Menschen mit Behinderungen.

 

Das bedeutet:

Sie können ein Gespräch mit der Contergan-Stiftung führen.

Dabei hilft Ihnen eine Gebärdensprach-Dolmetscherin oder ein Gebärdensprach-Dolmetscher.

Oder eine Person Ihres Vertrauens hilft Ihnen.

Zum Beispiel ein Familien-Mitglied, das schon Erfahrung hat.

Die Contergan-Stiftung bezahlt die Kosten für die Hilfe.

Das steht auch im Gesetz.

Sie haben 2 Möglichkeiten, wenn Sie einen Gebärdensprach-Dolmetscher brauchen:

1. Die Contergan-Stiftung sucht für Sie einen Gebärdensprach-Dolmetscher.

2. Sie suchen selbst einen Gebärdensprach-Dolmetscher.

Die Contergan-Stiftung bezahlt die Kosten.

Bitte denken Sie daran:

Sie brauchen einen Termin.

Sie wollen eine Auskunft oder Beratung.

Das müssen Sie uns sagen.

Und Sie müssen sagen, ob Sie selbst einen Dolmetscher haben.

Oder ob die Conterganstiftung einen Dolmetscher haben soll.

Das müssen Sie 14 Tage vor dem Termin sagen.

Sie können das schriftlich tun.

Oder Sie rufen bei der Conterganstiftung an.