Aktuelles

Ausschüttung der Sonderzahlung

Zum 30.06.2022 wird das Stiftungsvermögen für die Auszahlung der jährlichen Sonderzahlung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung vorzeitig und vollständig ausgeschüttet. Der Gesetzgeber hat sich zu diesem Schritt entschieden, da die Zinsen für die Anlage des Sondervermögens aufgrund der angespannten Lage auf den Finanzmärkten seit dem Jahr 2008 deutlich niedriger ausfallen als ursprünglich erwartet. Somit erhalten Sie einmalig einen höheren Betrag, den Sie frei nach Ihren individuellen Bedürfnissen verwenden können.

Das Fraunhofer Institut ist damit beauftragt, Ende Mai 2022 die finale Berechnung über die tatsächliche Auszahlungshöhe durchzuführen. Wenn die finalen Auszahlungshöhen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, werden wir Sie über unsere Webseite www.contergan-infoportal.de wie gewohnt umgehend informieren. Alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung erhalten im Juni 2022 auf dem Postweg einen Bescheid über die Höhe der Auszahlung.

Da uns bereits jetzt viele Anfragen zur Höhe der Auszahlung erreichen, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne noch einmal auf eine Modellrechnung hinweisen, die das Fraunhofer Institut im Auftrag der Conterganstiftung im Jahr 2020 durchgeführt hat. Die in der Tabelle ersichtlichen Beträge stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar und geben keine verbindliche Auskunft über die tatsächliche Höhe der Auszahlung.

Berechnung des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2020:

Schadenspunkte

Höhe der regulären Jahreszahlung

Höhe der Einmalzahlung bei vollständiger Ausschüttung

 

 

10 - 19,99

460 €

3.542 €

 

20 - 29,99

920 €

7.084 €

 

30 - 39,99

1.380 €

10.626 €

 

40 - 49,99

1.840 €

14.168 €

 

50 - 59,99

2.300 €

17.710 €

 

60 - 69,99

2.760 €

21.252 €

 

70 - 79,99

3.220 €

24.794 €

 

80 - 100

3.680 €

28.336 €