Aktuelles

Auszahlung der Sonderzahlung

Am 15. Juli 2021 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mitunter wurde durch diese Gesetzesänderung geregelt, dass die jährliche Sonderzahlung, die erstmalig zum 30.06.2009 ausgezahlt wurde, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2033, sondern letztmalig zum 30.06.2022 ausgezahlt wird. Hierzu wird das für die Sonderzahlung vorgesehene Stiftungsvermögen in einer Einmalzahlung an alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet. Sie als Betroffene erhalten somit im kommenden Jahr noch einmal eine größere Summe über die Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse frei verfügen können.

Die Vorbereitungen für die Auszahlung haben in der Geschäftsstelle bereits begonnen. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine genauen Berechnungen über die Höhe der individuellen Leistungen durchführen können. Es ist vorgesehen, dass alle Betroffenen bis Mitte Juni 2022 einen Bescheid über die Höhe der Auszahlungssumme erhalten.