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Barrierefreiheit in Patientenzimmern

Am 28.05.2025 richtete der Vorstand der Conterganstiftung ein Schreiben an Frau Bundesgesundheitsministerin Warken sowie an alle für das Gesundheitswesen zuständigen Landesministerien. Ziel dieses Schreibens ist es, auf die spezifischen Anforderungen barrierefreier Patientenzimmer in der Maximalversorgung aufmerksam zu machen (CIP berichtete hier). 

In der Folge gingen beim Vorstand Rückmeldungen des Bundesgesundheitsministerium, des Landesministeriums NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Landesministeriums Bayern für Gesundheit, Pflege und Prävention ein. Alle Antwortschreiben betonen die zentrale Bedeutung barrierefreier Gestaltung in medizinischen Einrichtungen.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist in seiner Antwort auf die im Dezember 2024 publizierte Ausarbeitung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Diesen können Sie hier abrufen. Zugleich begrüßt es die Initiative der Conterganstiftung, die Schreiben auch an die Landesressorts zu adressieren, da die Finanzierung baulicher Investitionen in den Zuständigkeitsbereich der Länder und die Organisationshoheit der jeweiligen Träger fällt.

Das nordrhein-westfälische Ministerium hebt hervor, dass Krankenhauseinrichtungen die Möglichkeit haben, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit über die Pauschalförderung zu finanzieren. Das entsprechende Fördervolumen wurde im Jahr 2023 auf 765 Millionen Euro erhöht.

Das Bayerische Staatsministerium verweist auf die laufende Evaluation und Weiterentwicklung baulicher sowie funktionaler Standards für Patientenzimmer. Darüber hinaus kündigt es die Erstellung eines digitalen Leitfadens zur umfassenden Barrierefreiheit in Krankenhäusern an, dessen Veröffentlichung für das Jahr 2025 geplant ist.

Das Antwortschreiben des Bundesgesundheitsministeriums können Sie hier abrufen. Das Schreiben des Landesministeriums NRW finden Sie hier. Die Antwort des Landesministeriums Bayern ist hier zu sehen.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).