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BERATUNG – Autonome Mobilität

Der Beratungsbereich der Conterganstiftung beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema der selbstständigen Mobilität von Menschen mit Conterganschädigung. So konnte der Beratungsbereich in den Fällen „Dieselfahrverbote“ (2018), „Ausschalten des Airbags“ (2019), „Führerscheinumtausch“ (2022), oder „System Franz“ (2023) Klarheit schaffen und die besonderen Bedarfe der Betroffenen - auch gegenüber Behörden – hervorheben. So auch bei der freiwilligen „Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung“.

Bei der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung handelt es sich um ein Pilotprojekt innerhalb der sächsischen Polizei, „um beweissicher und auf wissenschaftlicher Grundlage Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit festzustellen. Es soll hier das Tatbestandsmerkmal des »nicht sicheren Führens« eines Fahrzeuges herausgearbeitet werden“. Die Überprüfung dieses Merkmals erfolgte praktisch u.a. durch Geh- und Drehtests, Stehen auf einem Bein oder durch Finger-Nasen-Tests.

Der Beratungsbereich hat sich an das sächsische Landesinnenministerium, das Bundesamt für Logistik und Mobilität und die Polizeidirektion Leipzig gewandt und um Stellungnahme, ob mögliche Beeinträchtigungen von älteren und körperlich eingeschränkten Menschen bei der Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung berücksichtigt werden, gebeten.

In der Rückmeldung des sächsischen Landesinnenministeriums heißt es, dass „z.B. das Alter oder körperliche Besonderheiten, welche bereits bei Beantragung der Fahrerlaubnis vorlagen (Conterganschädigung) [keine Gründe für eine Testdurchführung sind]“. Den gesamten Wortlaut der Rückmeldung können Sie hier nachlesen.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per Mail an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.