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BERATUNG - Dauerhafter Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Die Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.10.2025 für alle Leistungsträger verpflichtend.

Diese Neuerung ermöglicht es auch pflegebedürftigen Menschen, ihren Pflegeteams einen dauerhaften Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) einzuräumen. Damit entfällt das bisher übliche Verfahren, die Gesundheitskarte alle 90 Tage erneut einzulesen.

Die neue Möglichkeit erleichtert die Zusammenarbeit in der Pflege und sorgt dafür, dass wichtige medizinische Informationen jederzeit verfügbar sind ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Pflegebedürftige behalten dabei die volle Kontrolle. Denn diese entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang ein dauerhaftes Zugriffsrecht vergeben wird.

Allgemeine Informationen zur ePA finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Weitere gezielte Informationen zum Einsatz der ePA in der Pflege und einer Anleitung zur Umsetzung, finden Sie beispielsweise in einer gemeinsamen Handreichung der Diakonie Deutschland und weiterer Kooperationspartner.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).