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Beratung – Information zu Pflege und Teilrente

Wer im Ruhestand einen Angehörigen pflegt, kann seine eigene Rente selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter steigern. 

Die Pflegekasse zahlt bei einer Vollrente keine Rentenbeiträge mehr. Die Deutsche Rentenversicherung weist indes darauf hin, dass pflegende Rentnerinnen und Rentner durch den Bezug einer Teilrente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, weiterhin rentensteigernde Beiträge der Pflegekasse erhalten können. 

Der Verzicht auf einen minimalen Rentenanteil kann sinnvoll sein, um die zusätzlichen Beiträge der eigenen Rente zum 1. Juli des Folgejahres zu erhöhen. Nach Ende der Pflegetätigkeit ist der Wechsel zurück in die Vollrente jederzeit möglich. 

Die vollständige Meldung der Deutschen Rentenversicherung findet sich unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230127_pflege_und_teilrente.html  

Für eine verlässliche, einzelfallbezogene Beratung empfiehlt sich immer der direkte Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung oder zu einer zugelassenen Rentenberatung. 

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).