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BERATUNG – Möglichkeiten und Leistungen in der Pflege

Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um Menschen mit Pflege-, Hilfe- und Betreuungsbedarf zu unterstützen und zugleich ihre Selbstbestimmung zu wahren. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und ihre Angehörigen entscheiden, hängt zum einen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden nach der Art der Leistung unterschieden. Sie reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Es gibt viele verschiedene Leistungen der Pflegeversicherungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können und die von unterschiedlichen individuellen Faktoren abhängen.

Hinsichtlich Ihrer Ansprüche sollten Sie sich daher gut beraten lassen. Neben den Versicherten haben auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen.

Für individuelle Anfragen zum Thema „Pflegeversicherung“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung. Richten Sie diese gerne per Mail an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221-3673-3673.