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Beratung - Update Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Nachdem es auch im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster zu Problemstellungen Betroffener beim Umtausch alter Führerscheine kam (CIP berichtet hier), erhielt die Conterganstiftung nun auf ihr Anschreiben eine Antwort der Bezirksregierung Münster (bei Interesse hier abrufbar).

Wie bereits die Bezirksregierung Köln, teilt auch die Bezirksregierung Münster die stiftungsseitige Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Führerscheinumtausch um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit handle. Eine Überprüfung sei nur anlassbezogen zu rechtfertigen. Da die Conterganschädigung bereits bei Erwerb der Fahrerlaubnis vorgelegen habe, sei dieser Umstand kein Anlass für eine Überprüfung. Der Zuständigkeitsbereich würde entsprechend sensibilisiert, um einer Ungleichbehandlung von Menschen mit Conterganschädigung entgegenzuwirken.

Liebe Betroffene, sollte es in Ihrem Bundesland zu Problemlagen beim Umtausch Ihres Führerscheins kommen, so kommen Sie gerne auf den Beratungsbereich zu (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673). Wir unterstützen Sie gerne!