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BERATUNG - Update zum Thema Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Nachdem die Bezirksregierungen Köln und Münster zuletzt die stiftungsseitige Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Führerscheinumtausch um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit handelt, geteilt haben (CIP berichtete im Mai 2023), kam es nun im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung Berlin zu Problemstellungen Betroffener. Die Conterganstiftung hat daher auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kontaktiert und darum gebeten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fahrerlaubnisbehörden in Bezug auf diese Thematik zu sensibilisieren.

Liebe Betroffene, sollte es in Ihrem Bundesland zu Problemlagen beim Umtausch Ihres Führerscheins kommen, so kommen Sie gerne auf den Beratungsbereich zu (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673). Wir unterstützen Sie gerne!