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Beratung - weiteres Update zum Thema Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Nachdem es auch im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu Problemstellungen Betroffener beim Umtausch alter Führerscheine in Berlin kam (CIP berichte hier), erhielt die Conterganstiftung nun auf ihr Anschreiben eine Antwort der Senatsverwaltung Berlin (bei Interesse hier abrufbar).

Wie bereits die Bezirksregierungen Köln und Münster, teilt auch die Senatsverwaltung Berlin die stiftungsseitige Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Führerscheinumtausch um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit handle. Eine Überprüfung sei nur anlassbezogen zu rechtfertigen. Da die Conterganschädigung bereits bei Erwerb der Fahrerlaubnis vorgelegen habe, sei dieser Umstand kein Anlass für eine Überprüfung.

Liebe Betroffene, sollte es in Ihrem Bundesland zu Problemlagen beim Umtausch Ihres Führerscheins kommen, so kommen Sie gerne auf den Beratungsbereich zu (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673). Wir unterstützen Sie gerne!