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Beratungsbereich - Optimierung von Behindertentoiletten für Menschen ohne Arme

Auf die Anregung einer Betroffenen zur Optimierung von Behindertentoiletten für Menschen ohne Arme (CIP berichtet hier), hat die Stiftung nun erfreulicherweise erste Rückmeldungen erhalten. So leitete die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in NRW dieses Anliegen an die kommunalen Behindertenvertretungen weiter. Ergänzend hierzu haben sich auch die Städte Iserlohn und Wuppertal mit der Information zurückgemeldet, sich mit einer möglichen Umsetzung der Vorschläge befassen zu wollen.

Das Land Baden-Württemberg informierte darüber, dass es im Rahmen des Förderprogrammes „Toiletten für alle“ Fördergelder bereitstellt, um öffentliche Toiletten auf Menschen mit Behinderungen auszurichten. Die Anregungen werden an das zuständige Referat weiterleiten. Der Behindertenbeauftragte aus Bayern hat auf die Stiftung „Leben pur“ und das namensgleiche Projekt „Toilette für alle“ verwiesen. Er teilte mit, die Kriterien bei zukünftigen Anfragen den jeweiligen Bauherren und Verantwortlichen als Empfehlung zu übermitteln, auch wenn daraus keine Verpflichtung zur Übernahme der Kriterien entsteht. Aus Brandenburg erhielten wir die Rückmeldung, dass die Anregungen beim Deutschen Institut für Normung (DIN) vorgetragen werden, mit der Aussicht, dass die aktuelle Fassung der DIN-Norm für barrierefreie Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden (DIN-Norm 18040-1) im Rahmen der 5-jährigen Überprüfung zugunsten der Verbesserungsvorschläge neu gefasst werden könnte. Der DIN-Normenausschuss hat angekündigt, die Anfrage in das entsprechende Gremium einzubringen und zeitnah über die Aufnahme in die überarbeitete Norm zu beraten. Zusätzlich wurde der Bundesbehindertenbeauftragte über die Vorschläge informiert.

Auch von der Firma SANIFAIR, welche die Toiletten auf Autobahnraststätten unterhält, haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Anregungen an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde. Zu den Entwicklungen der Thematik halten wir Sie wie üblich informiert.  

Sie haben ebenfalls Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Der Beratungsbereich steht Ihnen gerne unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673.