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Beratungsbereich - Reisen mit (Schwer-) Behindertenausweis

Im Rahmen des Beratungsangebots haben Anfragen bezüglich der Gültigkeit des deutschen Ausweises im Ausland und der Existenz eines internationalen (Schwer-) Behindertenausweises zugenommen. Um auf diese Nachfrage angemessen zu reagieren und die nötigen Informationen möglichst vielen Betroffenen zugänglich zu machen, bieten wir Ihnen im Folgenden eine kurze Zusammenfassung an.

 

Gültigkeit des deutschen (Schwer-) Behindertenausweises im Ausland

 

Die Anerkennung eines (Schwer-) Behindertenausweises ist ausschließlich im jeweiligen Land verpflichtend. Die Akzeptanz des deutschen Ausweises in anderen Ländern ist daher recht willkürlich und abhängig von der Kulanz der Stadt, des Landes oder des einzelnen Betreibers / Eigentümers.

1. Internationale Bescheinigung über den deutschen (Schwer-) Behindertenausweis

Für Menschen, die im Besitz eines deutschen (Schwer-) Behindertenausweises sind und ins Ausland reisen wollen, besteht jedoch die Möglichkeit, sich im zuständigen Versorgungsamt eine internationale Bescheinigung über ihren Ausweis ausstellen zu lassen. Dies dient ausschließlich dazu, Sprachbarrieren abzubauen, die eventuellen freiwilligen Ermäßigungen im Wege stehen könnten. 

Auf Anfrage haben das Versorgungsamt des Landesamtes für Gesundheit in Berlin und das Versorgungsamt des Kreises Unna bestätigt, dass eine Internationale Bescheinigung kostenlos vor Ort zu erhalten ist. Die Bescheinigung gilt für sechs (gängige) Sprachen.

2. Ausnahmen bei Beförderungen

Trotz der Tatsache, dass (Schwer-) Behindertenausweise zunächst nur im eigenen Land gelten, existieren wenige geregelte Ausnahmen in Bezug auf Beförderungen innerhalb Europas:

Der blaue EU-Parkausweis ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren europäischen Ländern gültig. Eine kurze Zusammenfassung zum Parkausweis samt tabellarischer Darstellung der internationalen Anerkennung und eventuellen besonderen Voraussetzungen finden Sie hier

Des Weiteren ist den „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)“ zu entnehmen, dass es blinden und in der Mobilität eingeschränkten Menschen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson / eines Assistenzhundes aufweist, auch in zahlreichen europäischen Ländern möglich ist, diese Person / den Hund kostenfrei mitzunehmen.

Darüber hinaus sollte sich bei der Reise ins Ausland stets im Vorhinein auch über mögliche Vergünstigungen in den Bereichen Kultur und Sport erkundigt werden.

 

Internationaler (Schwer-) Behindertenausweis

 

Bis dato existiert kein (Schwer-) Behindertenausweis der international gilt. Innerhalb der Europäischen Union soll es in Zukunft jedoch einen einheitlichen Ausweis geben, der zusätzlich zum (Schwer-) Behindertenausweis des eigenen Landes angefordert werden kann.

Von 2016 bis 2018 fand bereits in acht europäischen Ländern ein Pilotprojekt zur Testung eines EU-Behindertenausweises statt. Der Ausweis enthielt keine Abstufungen bezüglich der Behinderung und ermöglichte es den Inhabern auf ausgewählte Vergünstigungen in Bezug auf Transport, Kultur und Sport in den teilnehmenden Ländern zuzugreifen. Die Europäische Kommission wird nun bis Ende 2023 einen Ausweis vorschlagen, der für alle Mitgliedsstaaten gelten kann. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Hinweis: Da Behinderungen in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich definiert und kategorisiert werden und es darüber hinaus in einigen Ländern kein mit dem deutschen (Schwer-) Behindertenausweis vergleichbares Dokument gibt, ergeben sich zu der Umsetzung zahlreiche Fragen. Entscheidend für Menschen mit deutschem (Schwer-) Behindertenausweis sind dabei unter anderem etwaige Abstufungen.

Der in Deutschland festgelegte Grad der Behinderung und die Merkzeichen geben Hinweise auf unterschiedliche Bedürfnisse der Betroffenen. Ob diese berücksichtigt werden können, bleibt unklar. Wir haben uns daher mit der Europäischen Kommission in Verbindung gesetzt - über die Entwicklungen werden wir Sie informiert halten.

Wir freuen uns auf weitere Fragen, Erfahrungen oder Anregungen zum Thema „Reisen mit (Schwer-) Behindertenausweis“. Schreiben Sie uns gerne eine Mail an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.