Aktuelles

Beratungsbereich - Update Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat auf die stiftungsseitige Nachfassung vom 12.07.2022 (CIP berichtete hier) geantwortet. Das Schreiben, welches Sie hier einsehen können, entspricht weitestgehend dem Schreiben aus Mai 2022: Die für Menschen mit Conterganschädigung regelhafte Fallkonstellation eines umzutauschenden Führerscheins, der conterganbedingte Auflagen und Bedingungen enthält, wird leider nicht explizit aufgegriffen.

Bereichsseitig erhielten wir zwischenzeitlich die Gelegenheit, Führerscheinbeispiele Betroffener einzusehen. In Gesprächen mit den Betroffenen wurde festgestellt, dass ein Umtausch auch bei eingetragenen Auflagen oder Bedingungen problemlos erfolgen kann. Nach wie vor hören wir jedoch von Fällen, die nicht reibungslos verlaufen sind.

Um eine möglichst konkrete und für die Betroffenen praktisch nutzbare Rückmeldung zu erhalten, wird die Stiftung nun an die Bezirksregierung (Köln) in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde herantreten. Über den weiteren Verlauf halten wir Sie wie üblich informiert.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Der Beratungsbereich steht Ihnen gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).