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Beratungsbereich – Update zum Thema Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Die Bezirksregierung Köln hat die stiftungsseitig vorgetragene Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Führerscheinumtausch um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit handelt (CIP berichtete im MärzJuli sowie Oktober 2022), geteilt. Die im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln liegenden Fahrerlaubnisbehörden werden diesbezüglich sensibilisiert und darüber informiert, dass die Fahrerlaubnis in diesem Zusammenhang nicht überprüft werden soll.

Das Schreiben der Bezirksregierung Köln können Sie hier abrufen.

Liebe Betroffene, sollte es in Ihrem Bundesland zu Problemstellungen beim Umtausch Ihres Führerscheins kommen, so wenden Sie sich an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673). Wir unterstützen Sie gerne!