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Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 beschlossen.

Gemäß § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) ist die Conterganrente entsprechend dem Prozentsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf noch eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Die Conterganrenten werden erwartungsgemäß zum 01.07.2022 um 5,35 % erhöht.