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Bundes­rat stimmt Änderung des Contergan­stiftungs­gesetzes zu

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 03. Juli 2020 dem Fünften Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft. Mitte Juni hatte die Novellierung den Bundestag passiert. Mit der Gesetzesänderung wird neben der Rentengarantie der Weg freigemacht für eine Förderung medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung.