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Bundesrechnungshof stoppt Förderung von Kompetenzzentren

Nach eingehender Prüfung ist der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren für Menschen mit Conterganschädigung durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen nicht möglich ist. Eine entsprechende Initiative hatte die Conterganstiftung 2019 angeschoben. Der Bundesrechnungshof prüft routinemäßig im Auftrag des Bundes, ob Ausgaben aus Bundesmitteln gesetzeskonform und ordnungsgemäß abgewickelt werden. Dabei stellte er fest, dass Zuwendungen an Kompetenzzentren aus Stiftungsmitteln bzw. aus Zuweisungen des Bundes an die Conterganstiftung nicht möglich sind. Die aktuelle Gesetzeslage im Conterganstiftungsgesetz liefert dafür nicht die erforderlichen Rahmenbedingungen.

Gleichwohl signalisierte der Bundessrechnungshof, dass er dem Plan inhaltlich „aufgeschlossen“ gegenüberstehe. Er empfiehlt darum, dass das Familienministerium eine Gesetzesinitiative ergreift, um durch eine Änderung im Conterganstiftungsgesetz die Rechtsgrundlage für seine Förderrichtlinie zu schaffen. Die Conterganstiftung führt mit dem Ministerium derzeit Gespräche mit dem Ziel, das Förderverfahren noch im Haushaltsjahr 2020 beginnen zu können.