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COVID-19 - AstraZeneca

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) stimmt zu, dass den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes ermöglicht wird.

Zu den Hintergründen:

Die Stiftung erhielt vereinzelt die Empfehlung, dass Menschen mit Conterganschädigung aufgrund der unklaren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca geimpft werden sollen. Gleichzeitig äußerten sich Betroffene besorgt und verunsichert.

Da nur eine ausgebildete Medizinerin / ein ausgebildeter Mediziner eine Empfehlung oder Warnung in Bezug auf die Verwendung eines konkreten Impfstoffes aussprechen kann, sah es der Vorstand der Conterganstiftung fürsorgerechtlich für geboten an, sich an das Paul-Ehrlich-Institut mit der Bitte um Prüfung zu wenden (CIP berichtete hier). Dabei verwies er auch auf die besondere Biografie der Betroffenen.

Am gestrigen Tag erhielt der Vorstand der Conterganstiftung das Antwortschreiben des RKI. Herr Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, teilt darin mit, dass, obwohl der STIKO keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine erhöhte Gefährdung für besondere Thrombosen besteht, sie die Bedenken von Menschen, die durch ein Medikament nachhaltig schwer geschädigt wurden, teilen und auch aus ethischen Überlegungen zustimmen, den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes zu ermöglichen.

Damit Sie als Betroffene / r einen Beleg zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt führen können, haben wir das Schreiben für Sie veröffentlicht:

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).