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COVID-19 - Beratungsbereich informiert über Verfahren zur Einzelfallentscheidung der Bundesländer

Die Conterganstiftung berichtete auf Grundlage des Schreibens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 10.02.2021 über die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung für Menschen mit Conterganschädigung bei der Zuordnung in eine priorisierte Impfgruppe (Beitrag hier abrufbar). Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Einzelfallentscheidung obliegt den einzelnen Bundesländern.

Folgende Bundesländer haben bereits ein Verfahren zur Einzelfallentscheidung entwickelt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen ist ein Verfahren in Vorbereitung. Für Hamburg liegen noch keine näheren Informationen vor.

Für konkrete landesspezifische Informationen wenden Sie sich gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).