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COVID-19 - Conterganstiftung informiert ausländische Botschaften in Deutschland über Impfstoff-Wahlrecht

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen kontaktierte erneut 42 ausländische Botschaften in Deutschland, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf das erwirkte Wahlrecht von Menschen mit Conterganschädigung bei der Corona Schutzimpfung in Deutschland (CIP berichtete hier) hinzuweisen. Denn das Schreiben der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes vom 15.04.2021 wirkt sich zunächst nur auf das Impfstoff-Wahlrecht für Betroffene in Deutschland aus. 

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren. Richten Sie Ihre Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“ gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de, Telefon: 0221 3673-3673).