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COVID-19 - Conterganstiftung informiert Landesgesundheitsministerien über notwendiges Impfstoff-Wahlrecht

Nachdem sich die Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts mit dem Schreiben vom 15.04.2021 für ein Impfstoff-Wahlrecht der Menschen mit Conterganschädigung ausgesprochen hat (CIP berichtete hier), hat die Conterganstiftung dieses an die Gesundheitsministerien aller 16 Bundesländer weitergeleitet. Hintergrund dieses Vorgehens ist die Bitte, die Information an die medizinisch zuständigen Stellen im jeweiligen Verantwortungsbereich weiterzuleiten. Unter Angabe der konkreten Betroffenenanzahl im jeweiligen Bundesland weist die Conterganstiftung die Landesgesundheitsministerien darüber hinaus darauf hin, dass die Sicherstellung eines alternativen Impfstoffangebotes zu AstraZeneca somit geboten ist.

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich an dieser Stelle informieren. Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).