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COVID-19 - Conterganstiftung kontaktiert ausländische Botschaften in Deutschland

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen kontaktiert 42 ausländische Botschaften in Deutschland, um auch zugunsten anerkannter Betroffener im Ausland auf eine prioritäre Impfung hinzuwirken. Denn der Anspruch auf eine (prioritäre) Impfung (von Menschen mit Conterganschädigung) gilt gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 CoronaImpfV u.a. nur für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind (Nr. 1) oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (Nr. 2).

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren. Richten Sie Ihre Anfragen zum Thema „Corona-Pandemie“ gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de, Telefon: 0221 3673-3673).