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COVID-19 - Impfung von Assistenzkräften in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Aus dem Erlass zur „Klarstellung zu berufsindizierten Impfungen der Priorität 2“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 01.04.2021 geht hervor, dass

  • Menschen mit Assistenzbedarf, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets erhalten (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) oder im Rahmen des Arbeitgebermodells Assistenzkräfte beschäftigen

sowie

  • deren Assistenzkräfte,

bereits jetzt einen Anspruch auf Impfung haben.

Als Nachweis muss das entsprechende Formblatt zum Impftermin mitgebracht werden. Eine Impfung dieses Personenkreises kann in den Impfzentren des Landes NRW erfolgen. Eine Übersicht über die Impfzentren sowie die erforderlichen Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums. (Hinweis 10.06.2022: Die Internetseite ist nicht mehr aktiv. Hier geht es zur Startseite)

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).