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COVID-19 - Kostenbefreiung für Antigen-Schnelltests

Antigen-Schnelltests sind seit dem 13. November 2021 wieder kostenlos für alle Menschen verfügbar. Die am Tag zuvor in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) weitet damit das Angebot der Gratis-Tests wieder erheblich aus, das einen Monat zuvor stark eingeschränkt war.

Aufgrund dieser Einschränkung hatte sich die Conterganstiftung bereits am 4. Oktober 2021 an das BMG gewendet, um überprüfen zu lassen, ob Menschen mit Conterganschädigung von der Kostentragung für Antigen-Schnelltests ausgenommen werden können (CIP berichtete hier). Die abschlägige Antwort des BMG erreichte die Conterganstiftung am 08. November 2021. Sie kann bei Interesse hier eingesehen werden.

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).